Für Anrechnungen von Studienleistungen kann es verschiedene Anlässe mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben. Über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen.
Nehmen Sie deswegen in allen Fällen zuerst Kontakt mit dem Prüfungsausschuss auf. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit ist die Studiengangsvariante, in die hinein Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen. Schicken Sie nach Möglichkeit auch einen Nachweis der betreffenden Leistungen sowie einen Überblick Ihrer bisher im Bamberger I-BWL-Studium erbrachten Leistungen und offene Prüfungsanmeldungen mit jeweiliger Modulzuordnung (z.B. FlexNow-Datenblatt) mit.
Wenden Sie sich zur Anrechnung an den Prüfungsausschuss. Schicken Sie die Leistungsnachweise der auswärtigen Leistungen sowie das dafür geltende Modulhandbuch sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag (Link: macht erst Sinn nach Überarbeitung der PA-Seiten!) mit. Es sollte die Prüfungsform der jeweiligen Modulprüfungen und die inhaltliche Ausrichtung der betreffenden Module erkennbar sein.
Ein interner Wechsel innerhalb der Universität Bamberg meint einen Wechsel des Studiengangs. Wenden Sie sich zur Anrechnung an den Prüfungsausschuss und schicken Sie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag und eine Aufstellung offener Prüfungsanmeldungen mit Modulangabe und Bearbeitungsstand mit.
Studien- und Prüfungsleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden, wenn:
- Sie im Rahmen der Modulgruppe Auslandsstudienaufenthalt eingebracht werden können
- Sie nach Inhalt und Prüfungsanforderungen mit den Anforderungen an der Universität Bamberg gleichwertig sind.
Wie dieses Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren genau funktioniert, entnehmen Sie bitte den Seiten Studieren im Ausland.
Nehmen Sie vorab Kontakt mit dem Prüfungsausschuss auf und klären Sie, ob eine Anerkennung wie von Ihnen beabsichtigt vorgenommen werden kann.
Für die Anerkennung selbst wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss und reichen dort den jeweiligen Leistungsnachweis, ein aktuelles FlexNow-Datenblatt sowie einen ausgefüllten Anrechnungsantrag ein.