Zugangsvoraussetzungen und Hinweise zur Bewerbung

Die Fristen für eine Bewerbung für den Masterstudiengang Turkologie sind: der 28. März für das Sommersemester, der 30.September für das Wintersemester. Falls Sie nicht in Deutschland leben und eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, sollten Sie sich aber möglichst frühzeitig bewerben, um rechtzeitig ein Visum beantragen zu können.

Sie müssen bei der Bewerbung folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Bachelor-Abschluss in einem inhaltlich verwandten Studienfach
Das Bachelorstudium muss in einem inhaltlich verwandten Fach, dh. einem geistes- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang, absolviert worden sein und einen Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten haben.Der Studienabschluss kann auch im Ausland erworben worden sein.

2. Mindestens 45 ECTS-Punkte im Bereich der Orientalistik

Das heißt, Sie können Module im Umfang von mindestens 45 ECTS-Punkten im Bereich der Orientalistik in Ihrem BA-Abschluss nachweisen. Anderenfalls ist eine Zulassung unter der Auflage möglich, dass Sie innerhalb des ersten Fachsemesters bestimmte Module aus dem Bereich des Bamberger Studiengangs „Islamischer Orient“ belegen.

3. Nachweis über solide Kenntnisse im Türkeitürkischen
Als solcher gilt der erfolgreiche Besuch von Modulen im Bereich des Türkeitürkischen im Umfang von 30 ECTS-Punkten. Wenn Sie über keinen ausreichenden Nachweis Ihrer Türkischkenntnisse verfügen, können Sie diesen durch eine Prüfung an unserem Lehrstuhl innerhalb des ersten Fachsemesters erbringen.

4. Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 des europäischen Referenzrahmens
Dies gilt nur für Personen, die keinen deutschen Studienabschluss und keine muttersprachlichen
Deutschkenntnisse haben. Weitere Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen.

Informationen für Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.

Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Kontaktstelle Studium und Behinderung gerne weiter!

>>>Informationen zum Nachteilsausgleich

FAQ zur Bewerbung für ein Masterstudium Turkologie an der Universität Bamberg

Sie müssen sich online bei der Universität Bamberg bewerben. Die entsprechende Internetseite finden Sie hier.
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Ja. Für das Wintersemester (Mitte Oktober - Mitte Februar) müssen Sie die Unterlagen zwischen dem 15. März und dem 15. Juli schicken. Für das Sommersemester (Mitte April - Ende Juli) müssen Sie die Unterlagen zwischen dem 15. September und dem 15. Januar schicken.
Diese Bewerbungsfristen gelten nur für Ausländer. Deutsche Staatsbürger können sich durchgehend bis zum Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters bewerben. Aktuelle Fristen und Vorlesungszeiten finden Sie hier.

Ja. Sie müssen dann ihr Abschlusszeugnis vorlegen, um sich einschreiben zu können.

In Bamberg ist die Turkologie in erster Linie historisch ausgerichtet. Sie beschäftigt sich vorrangig mit der Geschichte des Osmanischen Reiches und der Türkei unter Berücksichtigung transdisziplinärer Methodendiskussionen.

Die Unterrichtssprache ist Deutsch. Bitte beachten Sie aber, dass die Fachliteratur überwiegend englischsprachig ist!

Es gibt gelegentlich Veranstaltungen in englischer Sprache, in denen Haus-arbeiten auch auf Englisch verfasst werden können. Es ist aber nicht möglich, Arbeiten auf Türkisch oder in anderen Sprachen zu verfassen.

Ja, aber noch nicht für ein Fachstudium. Sie können sich für einen DSH-Semesterkurs bewerben, der Sie auf die DSH-Prüfung vorbereitet. Hierbei handelt es sich um einen Intensiv-Sprachkurs. Nach Bestehen der DSH-Prüfung können Sie sich für das Turkologie-Studium bewerben. Weiterführende Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier: (unter „erforderliche Deutschkenntnisse“- „Bewerbung für einen Deutsch-Semesterkurs“).

Ja. Sie können zunächst vorläufig zugelassen werden und Ihre Türkischkenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme an unserer Türkischprüfung belegen.

Ja. Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Zeugnis in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst ist, müssen Sie beglaubigte Übersetzungen der erforderlichen Dokumente vorlegen.

Es gibt keine Studiengebühren. Sie müssen lediglich vor Beginn jedes Semesters eine Gebühr für die Immatrikulation sowie für das obligatorische Semesterticket zahlen. Wie hoch die Gebühr aktuell ist, können Sie hier erfahren. 

Es gibt in Deutschland nur sehr wenige Stipendien für Studierende von Masterstudiengängen (bzw. für Studierende, die sich erst im Master bewerben). Generell gilt, dass man sich möglichst früh im Studium bewerben sollte, wenn möglich schon während des BA-Studiums. Stipendien werden generell nicht von den Universitäten, sondern durch Stiftungen vergeben. Eine erste Orientierung für Stipendienmöglichkeiten bietet diese Seite der Universität zur Information über Stipendien.

Ja! Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend und durchaus erschwinglich. Als Person, die zum ersten Mal nach Deutschland kommt, können Sie zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen (ein späterer Wechsel in eine gesetzliche Versicherung kann dagegen sehr schwierig werden). Sie müssen nachweisen, dass Sie krankenversichert sind, um sich einschreiben zu können. Einige Studierende haben schlechte Erfahrungen mit „billigen“ privaten Versicherungen gemacht, daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden, auch wenn der Beitrag höher ist als bei einer privaten Versicherung.