Aufbau des Masterstudiengangs Turkologie
Studienstruktur
Das Studium umfasst vier Semester und besteht aus einem turkologischen Kernbereich und einem Erweiterungsbereich, in dem Sie individuell je nach Interesse interdisziplinäre Schwerpunkte setzen können. Im vierten Semester verfassen Sie Ihre Master-Arbeit.
Insgesamt müssen 120 ECTS-Punkte erreicht werden, wobei 60 ECTS-Punkte auf den Kernbereich, 30 ECTS-Punkte auf den Erweiterungsbereich und 30 ECTS-Punkte auf die Anfertigung der Master-Arbeit entfallen.
Modulbeschreibungen
Die drei fachwissenschaftlichen Module (MA Tr 01, 02, 03) zu je 10 ECTS-Punkten kombinieren jeweils ein Seminar mit einer Vorlesung oder Übung. Die Modulprüfung und damit die Note ergibt sich aus der Hausarbeit im Seminar. Das Modul „Sprachkompetenz Turksprache“ (MA06) kann anstelle des dritten Fachwissenschaftlichen Moduls gewählt werden.
Die fachwissenschaftlichen Module beschäftigen sich mit Fragestellungen, Methoden und Themen der Turkologie und behandeln ausgewählte Themen aus den Bereichen Geschichte, Kultur, Literatur, Philosophie, Gesellschaft und Religion des Osmanischen Reiches und der Republik Türkei.
Das Modul Sprachkompetenz Osmanisch (MA Tr 04), 10 ECTS-Punkte, besteht aus den Seminar Osmanisch I und Osmanisch II. Als Modulprüfung wird ein Portfolio erarbeitet (Bearbeitungsfrist 6 Monate), die Modulnote entspricht der Benotung des Portfolios.
Morphologie und Syntax des Osmanischen sind Inhalt des Moduls. Es werden einfache bis mittelschwere Sachtexte oder literarische Texte gelesen.
Das Intensivierungsmodul Türkische Lektüre (MA Tr 05), 10 ECTS-Punkte, besteht aus den Seminaren Türkische Lektüre I und Türkische Lektüre II. Als Modulprüfung wird ein Portfolio erarbeitet (Bearbeitungsfrist 6 Monate), die Modulnote entspricht der Benotung des Portfolios.
In diesem Modul stehen Morphologie und Syntax des Türkeitürkischen im Vordergrund, es werden mittelschwere bis schwere Sachtexte oder literarische Texte auf Türkisch gelesen.
Das Wahlpflichtmodul Sprachkompetenz Turksprache (MA Tr 06), 10 ECTS-Punkte, kann anstelle des dritten fachwissenschaftlichen Moduls MA Tr 03 gewählt werden. Inhalt des Moduls ist der Erwerb solider Grundkenntnisse in einer Turksprache (z.B. Usbekisch, Aseri-Türkisch, je nach Angebot). Das Modul besteht aus den Seminar Turksprache I und II. Die Modulprüfung besteht in einer 90 minütigen Klausur, die Modulnote entspricht der Klausurnote.
Das Praxismodul (MA Tr 07), 10 ECTS-Punkte, kann anstelle des Komplementärmoduls Orientalistik (MA Tr 08) gewählt werden. In einem turkologisch ausgerichteten Berufsfeld (Bibliothek, Archiv, wissenschaftliche Institution…) muss ein mindestens vierwöchiges Praktikum abgeleistet werden. Es muss ein Praktikumszeugnis vorgelegt und ein Portfolio erstellt werden. Das Modul ist unbenotet, als Modulprüfung gilt das Portfolio.
Das Komplementärmodul Orientalistik (MA Tr 08) kann anstelle des Praxismoduls (MA Tr 07) gewählt werden. Hier ist ein Modul im Umfang von 10 ECTS-Punkten aus dem Bereich eines anderen orientalistischen MA Studiengangs zu absolvieren. Die Modulprüfung richtet sich nach den Vorgaben des gewählten Moduls, die erzielte Modulnote fließt nicht in die Bildung der Gesamtnote ein.
Der Erweiterungsbereich setzt sich zusammen aus mindestens einem Modul im Erweiterungsbereich A (10 ECTS-Punkte), das fachfremd, orientalistisch nicht aber turkologisch sein darf. Im Erweiterungsbereich B (20 ECTS-Punkte) dürfen fachfremde, orientalistische oder turkologische Module gewählt werden.
Wenn keine Zulassungsvoraussetzungen gem. §32 Abs. 2 der Studien- und Fachprüfungsordnung mehr zu erfüllen sind, kann nach dem Ende des 2. Semesters und dem erfolgreichen Abschluss von mindestens drei Modulen im MA Turkologie Zulassung zur Masterarbeit (MA Tr 09, 30 ECTS-Punkte)erfolgen. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt sechs Monate, der empfohlene Seitenumfang beträgt 70-80 Seiten. Die Modulnote entspricht der Note der Masterarbeit.