Studienstruktur

Die Modulstruktur bietet den Studierenden zum einen die Möglichkeit eines wissenschaftlichen berufsfeldbezogenen Studierens mit der inhaltlichen Zielsetzung der Steuerberatung. Gleichzeitig erfolgt eine Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung (§ 37 StBerG), die notwendige Voraussetzung für die Berufstätigkeit als Steuerberater/-in ist.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt neben einem Hochschulstudium auch eine berufspraktische Tätigkeit voraus (§ 36 Abs. 1 StBerG). Diese beträgt bei einem Masterabschluss zwei Jahre, die nach dem Bachelor erbracht werden müssen. Die Tätigkeit muss mindestens einen Umfang von 16 Wochenstunden umfassen.

Die zweijährige Berufstätigkeit wird erreicht durch:

  • mindestens einjährige Berufstätigkeit als Zugangsvoraussetzung zum Master
  • studienbegleitende Tätigkeit in den ersten beiden Semestern des Masters

Das Masterprogramm umfasst folgende Bereiche

Erläuterungen

(1) Steuerberatung mit insgesamt 60 ECTS-Punkten

In dieser Modulgruppe erwerben die Studierenden umfangreiche Fachkompetenzen zu den in § 37 Abs. 3 Nr. 1 – 4 Steuerberatungsgesetz bestimmten Steuerarten. Daneben dienen zwei Grundlagenmodule dem Einstieg in die steuerliche Materie. Die Module der Modulgruppe Steuerberatung dienen somit im besonderen Maße auch der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und werden vom Würzburger Lehrgangswerk (WLW) betreut.

(2) Methoden und Forschung mit 18 ECTS-Punkten

Die Modulgruppe Methoden und Forschung (Umfang 18 ECTS) dient den Studierenden zum Erwerb umfangreicher Kenntnisse über relevante Forschungsmethoden und -strategien im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, die sie befähigen, die entsprechenden wissenschaftlichen Methoden zur selbständigen Lösung komplexer steuerlicher Probleme anzuwenden.

(3) Betriebswirtschaftliche Beratung mit 12 ECTS-Punkten

In der Modulgruppe Betriebswirtschaftliche Beratung werden durch die Studierenden Module im Umfang von 12 ECTS erbracht, wodurch die Studierenden Kompetenzen im Bereich der Betriebswirtschaftlichen Beratung erwerben sollen. Der Fokus liegt auf bestehenden und zukünftigen in der Steuerberatungsbranche relevanten Bereichen (z.B. Finanzierung, Controlling, Digitalisierung).

(4) Masterarbeit einschließlich Seminar (Disputation oder Kolloquium) mit 30 ECTS-Punkten

Die Masterarbeit hat einen Umfang von 30 ECTS-Punkten. Mit der Masterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass die bzw. der Studierende in der Lage ist, ein Thema selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Quellen

In der Studien- und Fachprüfungsordnung Master Steuerberatung (Weiterbildungsmaster) finden Sie die komplette geltende Regelung zum Studium des Masters Steuerberatung.

Das aktuelle Modulhandbuch für den Master Steuerberatung (Weiterbildungsmaster) finden Sie hier.