Zulassungsvoraussetzungen

Für eine erfolgreiche Zulassung zum Masterstudiengang Steuerberatung müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Diese umfassen:

  1. Ein mit mindestens der Note 3,00 abgeschlossenes Bachelorstudium (wirtschaftswissenschaftlich, juristisch oder vergleichbar) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. Das Studium muss hierbei mindestens 180 ECTS umfassen und einen Anteil von 18 ECTS-Punkten in Unternehmensbesteuerung/Steuerrecht und Rechnungswesen/ Handels- und Gesellschaftsrecht beinhalten.
  2. Eine mindestens einjährige qualifizierte Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums.

Genauere Details zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in § 26 der Studien- und Fachprüfungsordnung.

Berwerbungsfrist

Eine Bewerbung für den Masterstudiengang Steuerberatung ist ab dem 15.05.25 über das Bewerbungsportal der Universität möglich.

Bei der Auswahl des Studiengangs wählen Sie bitte "Steuerberatung".

Noch Fragen offen?

Sie haben noch Fragen zu Inhalten des Studiengangs oder den Zulassungsvoraussetzungen? Bei Fragen helfen Ihnen die Studiengangsbeauftragten und die Fachstudienberatung weiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ansprechpersonen.


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