Zulassungsvoraussetzungen
Für eine erfolgreiche Zulassung zum Masterstudiengang Steuerberatung müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
Diese umfassen:
1. ein mit mindestens der Note 3,00 abgeschlossenes Bachelorstudium (wirtschaftswissenschaftlich, juristisch oder vergleichbar) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule. Das Studium muss hierbei mindestens 180 ECTS umfassen und einen Anteil von Unternehmensbesteuerung/Steuerrecht und Rechnungswesen/Handels- und Gesellschaftsrecht beinhalten.
2. eine mindestens einjährige qualifizierte Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums.
Genauere Details zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in § 26 der Studien- und Fachprüfungsordnung. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier.
Für Fragen bezogen auf die geforderten Zugangsvoraussetzungen, schauen Sie gerne auf der FAQ-Seite vorbei. Bei weiterführenden Fragen steht Ihnen das Team der Studienberatung jederzeit gerne zur Verfügung.