FAQ

Ja, wir prüfen Ihre Unterlagen gerne vorab. Versenden Sie hierzu bitte folgende Unterlagen an das Team der Studienberatung: Bachelorzeugnis, Nachweis über berufliche Tätigkeit.

Nein, das ist leider nicht möglich. Da die Bewerbung für das Bundesland zentral verwaltet wird, können wir nach Bewerbungsende keine Bewerbungen mehr entgegennehmen.

Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, die von der Steuerberaterkammer als Berufserfahrung anerkannt wird. Die einjährige Berufserfahrung wird vorausgesetzt, um eine Zulassung zum Steuerberaterexamen nach Ende des Masterstudiums zu ermöglichen. Bei der Einordnung Ihrer beruflichen Qualifikation orientieren wir uns daher an den Vorgaben der Steuerberaterkammer (Vgl. Hinweise der StBKammer Nürnberg). Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich gerne an die Studienberatung oder direkt an die zuständige Kammer wenden. Grundsätzlich gilt: erkennt die Kammer Ihre Tätigkeit an, schließen wir uns der Auffassung an. Achtung: die Tätigkeit muss nach dem Bachelorabschluss stattgefunden haben, um berücksichtigt zu werden.

Eine Zulassung ohne volle 12 Monate gearbeitet zu haben ist grundsätzlich möglich - die fehlende Berufstätigkeit muss allerdings während des Studiums nachgeholt werden. Wenn Sie beispielsweise vor Aufnahme des Studiums 10 Monate in einer Steuerkanzlei tätig waren, müssten Sie während des Studiums 14 Monate (=12 Monate, welche regulär vom Studium umfasst werden zzgl. der fehlenden 2 Monate) erbringen. Hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Bitte melden Sie sich in einem solchen Fall bei der Studienberatung.

Ja, das ist kein Problem. Bitte lassen Sie uns Ihre Abschlussunterlagen zukommen und wir rechnen Ihre Note nach den universitätsinternen Schlüsseln um.

Die Gestaltung Ihres Arbeitsumfangs steht Ihnen frei. Wir empfehlen allerdings eine Arbeitsbelastung von maximal 20 Stunden pro Woche, um ausreichend Zeit für das Studium zu haben. Ein Mindestumfang von 16 Stunden muss eingehalten werden, um eine Anerkennung der Steuerberaterkammer zu erhalten (Vgl. Hinweise Bundessteuerberaterkammer).

Ja, es fallen Studiengebühren i.H.v. aktuell 12 950 € an. Diese werden in 4 Raten jeweils zu Beginn des Semesters gezahlt. Die Gebühren umfassen die Kosten für das Studium, die Prüfungen und die Lernmittel.

Nein, eine Aufnahme des Studiums ist auch möglich, wenn Sie nicht in Bamberg vor Ort sind. Viele der Veranstaltungen finden online oder in Hybridform statt.

Ja, der universitäre Master und das Steuerberaterexamen sind voneinander unabhängig. Gleiches gilt auch umgekehrt: sollten Sie den Masterstudiengang nicht bestehen, können Sie nach erfolgreicher Teilnahme am Steuerberaterexamen trotzdem den Steuerberatertitel erhalten.

Ja, der Abschluss im Master Steuerberatung enthält eine Promotionsberechtigung.