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Michael Mühlbauer
Raum F21/00.82
Feldkirchenstraße 21
96045 Bamberg
Telefon: 0951-863-2534
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Informationen zu Praktika und Forschungsprojekten


Praktika sollten in einem den Inhalten des Masterstudiengangs Survey Statistics and Data Analysis zugehörigen Tätigkeitsfeld erbracht werden. Falls Sie sich bezüglich einer späteren Anrechnung unsicher sind, können Sie dies im Vorfeld prüfen lassen und mit Hilfe des untenstehenden Formulars durch den Prüfungsausschuss bestätigen lassen. Forschungsprojekte unterscheiden sich von Praktika in erster Linie darin, dass sie in Kooperation mit einem Lehrstuhl/Institut an einer Universität erfolgen.

Grundsätzlich können nur Praktika angerechnet werden, die nach Aufnahme des Masterstudiums Survey Statistics and Data Analysis begonnen worden sind, da ein wesentliches Lernziel der Praxis-Einsatz der im Rahmen des MiSSDA-Studiums erworbenen Fertigkeiten ist.

Ein Praktikum kann im Rahmen des Masterstudiengangs Survey Statistics and Data Analysis mit 0 - 18 ECTS-Punkten regulär eingebracht werden. Im arbeitsrechtlichen Sinne handelt es sich somit bei einem derartigen Praktikum um ein Pflicht- und nicht um ein freiwilliges Praktikum (bitte verweisen Sie Personalabteilungen bei Nachfrage auf diesen Absatz).


Anrechnung von Praktika/Forschungsprojekten


Bitte senden Sie die (vor-)ausgefüllte Formulare und notwendigen Unterlagen ausschließlich digital an anrechnung.stat-oek(at)uni-bamberg.de. Bei Fragen im Vorfeld wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Mühlbauer, M.Sc.

Mit dem untenstehenden Formular können Sie:

  • bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen, die laut Modulhandbuch auch Teil des Curriculums des Masterstudiengangs Survey Statistics and Data Analysis (MiSSDA) sind
  • Leistungen als sogenannte Äquivalenzleistung anerkennen lassen. Dies umfasst "Ersatzmodule" (betrifft v.a. Diplomstudierende, deren PO nicht mit dem aktuellen Lehr-Angebot übereinstimmt), aber auch Leistungen an anderen Hochschulen, die inhaltlich vergleichbar sind mit einem entsprechenden MiSSDA-Modul
  • Leistungen generell für eine bestimmte Modulgruppe anerkennen lassen. Dies betrifft beispielsweise Seminare, die einmalig oder zu unregelmäßig angeboten werden, um ins Modulhandbuch aufgenommen zu werden
  • Leistungen aus der Modulgruppe "Anwendung", die nicht im Modulhandbuch aufgeführt sind. In diesem Falle sollte die Bestätigung vor Belegung des Moduls erfolgen
  • inhaltliche Äquivalenz/ Anrechenbarkeit vor Erbringung der Leistung bestätigen lassen ("Learning Agreement"), etwa im Vorfeld eines Auslandsaufenthalts oder bei der Belegung von Modulen, die nicht im Modulhandbuch aufgeführt sind


Das Anrechnungsformular für (externe) Prüfungsleistungen und Praktika/Forschungsprojekte im M. Sc. Survey Statistics and Data Analysis finden Sie hier.(255.6 KB)

Für die Anrechnung von Praktika/Forschungsprojekten ist zudem die Abgabe eines kurzen Berichts über Ihre Tätigkeit erforderlich und Sie benötigen einen Nachweis, aus dem die Dauer Ihrer Tätigkeit hervorgeht (z.B. Zeugnis, Bestätigung des AG).
 

 

 

 


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