Anerkennung / Anrechnung von Leistungen

Grundsätzlich können an anderen deutschen oder ausländischen Universitäten erbrachte Studienleistungen anerkannt werden, wenn sie in einem Master-Studiengang Psychologie erbracht worden sind.

Leistungen in den klinischen Modulen und Praktika können nur dann anerkannt werden, wenn sie in einem für die Psychotherapieausbildung von der zuständigen Landesbehörde akkreditierten Studiengang Master Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie (oder ähnliche Bezeichnung, entscheidend ist, dass der Studiengang bei erfolgreichem Abschluss zur Zulassung zur Approbationsprüfung für Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen berechtigt) erbracht worden sind.

Leistungen in den nicht klinischen Modulen können auch anerkannt werden, wenn sie in anderen, d.h. nicht klinischen, Master-Studiengängen Psychologie erbracht worden sind. Das betrifft die folgenden Module: Master-Arbeit; Wissenschaftliche Vertiefung; vertiefte Forschungsmethodik; vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung.

Grundsätzlich sind auch Teilanerkennungen möglich, d.h. Anerkennungen einzelner Seminare oder von Teilprüfungen.

Falls Sie Leistungen anerkannt bekommen möchten, wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Herrn Prof. Dr. Jörg Wolstein, Professur für Pathopsychologie, pa.ma-psy-klippt(at)uni-bamberg.de oder Joerg.Wolstein(at)uni-bamberg.de. Bitte per Mail; bitte nur von der @stud.uni-bamberg.de Mailadresse (Datenschutz-Gründe); bitte Modulbeschreibung des anzuerkennenden Moduls als pdf beifügen sowie den Leistungsnachweis für die anzuerkennende Leistung.