Hinweise zur Anrechnung von Praktika
Seit dem Sommersemester 2024 ist es grundsätzlich möglich (jedoch nicht verpflichtend), ein Praktikum im Masterstudiengang Politikwissenschaft im Umfang von 8 oder 16 ECTS-Punkten einzubringen. Diese finden Sie im Modulhandbuch unter den Titeln "PWM-P1" bzw "PWM-P2". Bitte beachten Sie dazu folgende wichtige Hinweise:
- Es handelt sich formell nicht um ein Pflichtpraktikum, da dies lediglich eine Wahlmöglichkeit darstellt. Deshalb können Sie auch keine entsprechende Bestätigung für ein Pflichtpraktikum über die Online-Dienste erstellen lassen. Ob potentielle Arbeitgebende einen Auszug aus dem Modulhandbuch als Nachweis akzeptieren können wir nicht beurteilen.Wir bitten um Verständnis, dass wir über die Informationen im Modulhandbuch hinaus keine individuellen Bestätigungen für Arbeitgebende ausstellen.
- Wenn Sie ein Praktikum einbringen, tun Sie dies in der Modulgruppe „Ergänzungsbereich“ (ohne Schwerpunkt) bzw „Erweiterungsbereich (mit Schwerpunkt). Dies hat zur Konsequenz, dass Sie entsprechend weniger ECTS-Punkte aus anderen Fächern bzw aus dem gelenkten Auslandsstudium einbringen können.
Welche Praktika können eingebracht werden?
Grundsätzlich können nur Praktika mit entsprechender politikwissenschaftlicher Relevanz auf Masterniveau eingebracht werden. Dies bewerten wir konkret anhand folgender Kriterien:
Ist Ihre Praktikumsstelle...
- direkt und unmittelbar bei einer politisch tätigen Organisation? (zum Beispiel Parteien, Verbände, Behörden, Ministerien politischer Journalismus, polische oder politikwissenschaftliche Forschungseinrichtungen) oder
- In einer Organisationseinheit mit direktem Politikbezug (zum Beispiel in einer Abteilung für Public Affairs eines Unternehmens) oder
- inhaltlich mit einem Projekt befasst, das im direkten Zusammenhang zu politischen Organisationen steht (zum Beispiel in einem Projekt einer Beratungsfirma zur Digitalisierung der Verwaltung)
... dann kann Ihr Praktikum in aller Regel eingebracht werden. Dass mindestens eines dieser drei Kriterien klar erfüllt ist, sollte möglichst eindeutig und zu Beginn Ihres Praktikumszeugnisses deutlich werden.
Außerdem muss der Zeitraum der Praktikumstätigkeit während Ihres Masterstudiums in Bamberg sein. Entscheidend ist hierbei das Datum Ihrer Immatrikulation und der erste Tag des Praktikums.
NICHT eingebracht werden können insbesondere
- Praktika mit überwiegend wirtschaftlichem Hintergrund
- Praktika, die vor Ihrem Masterstudium absolviert wurden
- ehrenamtliche politische Tätigkeiten
- Erwerbstätigkeiten (egal ob Teil- oder Vollzeit), selbst wenn diese im oben genannten Bereich liegen
- Stellen als wissenschaftliche Hilfskraft oder Werksstudent*in
Sollten Sie bei der Bewertung Ihres zukünftigen Praktikums auf Basis der oben beschriebenen Kriterien unsicher sein, ob diese erfüllt sind oder nicht, wenden Sie sich bitte per Mail an studienberatung.ma-politik(at)uni-bamberg.de mit einer kurzen aber präzisen Beschreibung zum Praktikumsgeber und der voraussichtlichen Tätigkeiten (+ggf Links zu Organisation / Praktikumsausschreibung) und warum diese aus Ihrer Sicht mit den oben genannten Kriterien übereinstimmt.
Kann ich mir mein Praktikum anrechnen lassen?
Dieses Flowchart soll Ihnen helfen zu erkennen, ob Ihr Praktikum angerechnet werden kann, indem es die oben beschriebenen Kriterien veranschaulicht.