Für die Anrechnung von Leistungen kann es verschiedene Anlässe geben, für die jeweils unterschiedliche Verfahrensweisen gelten (siehe unten).
Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen (ein Semester je 30 ECTS-Punkten).
Grundsätzlich können Module, die nicht in unserem Studiengang erbracht wurden („Fremdmodule“) für Module des MA-Politikwissenschaft („Zielmodule“) angerechnet werden, wenn das Fremdmodul in Inhalt und Leistungsumfang im Wesentlichen äquivalent ist mit dem Zielmodul. Dabei gilt: Das Fremdmodul muss in der Regel mindestens so viele ECTS-Punkte haben wie das Zielmodul. Es können nur Module, die auf MA-Level erbracht wurden, angerechnet werden.
Für das Auslandsstudium brauchen Sie von unserer Seite aus grundsätzlich kein explizites und gesammeltes Learning Agreement, sofern Sie sich an die oben beschriebenen Prozessabläufe halten. Andere Institutionen (z. B. Partneruni, Auslandsamt) können möglicherweise ein Learning Agreement verlangen.
Gilt für alle Leistungen, egal von welcher Uni und egal aus welchem Studiengang
- Anrechnungsvorschlag: Gleichen Sie Ihr(e) Fremdmodul(e) mit potenziellen Zielmodul(en) auf Äquivalenz ab. Hierzu ist die Modulbeschreibung im Modulhandbuch (MHB) relevant.
- Fachprüfung: Legen Sie Ihre einzelnen Anrechnungsvorschläge dem/der Modulbeauftragten vor (via E-Mail, die jeweiligen Modulbeauftragten sind im MHB benannt). Nutzen Sie dazu das Formular zur Anrechnung auswärtiger Leistungen, und legen Sie eine aussagekräftige Beschreibung des Fremdmoduls bei.
- Prüfungsausschuss: Die von den Modulbeauftragten anerkannten Vorschläge leiten Sie dann gesammelt an den/die Prüfungsausschussvorsitzende(n) weiter. Legen Sie hier auch die entsprechenden Leistungsnachweise (Zeugnis / Transcript) bei. Ihre Leistungen werden dann automatisch in FlexNow verbucht.
Sollten Sie in einem dieser Schritte Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Gilt für Module, die mit Zielmodulen identisch sind (wenn Sie z. B innerhalb der Uni Bamberg von BWL auf PoWi wechseln und bereits anderweitig PoWi-Leistungen erbracht haben). Gilt nicht für z. B. Methodenmodule von anderen Unis (siehe hierfür Fall 1).
- Hier entfällt die Äquivalenzprüfung, da es sich um ein und dasselbe Modul handelt.
- Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an den Prüfungsausschuss und legen Sie Ihren Flexnowauszug bei. Geben Sie bitte auch an, welche Module Sie übertragen möchten.
Gilt für Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums während des Bamberger Politikwissenschaftsstudiums erbraucht wurden.
Gilt nicht für Leistungen ausländischer Unis, die vor dem Studienbeginn in Bamberg abgelegt wurden.
Grundsätzlich sollten Sie in diesem Fall die Anrechnungsmöglichkeiten vor der Kurswahl prüfen lassen.
Möglichkeit a): Anrechnung im Ergänzungsbereich
Es können Module aus dem gelenkten Auslandsstudium eingebracht werden, sofern diese im Wesentlichen NICHT äquivalent mit Bamberger Modulen sind. Ansonsten haben Sie hier vollkommene Wahlfreiheit auch für nicht-politikwissenschaftliche Module. Bitte beachten Sie, dass insgesamt maximal 30 ECTS-Punkte (Schwerpunkt CSS: 16 ECTS-Punkte) aus dem Ausland und nicht politikwissenschaftlichen Fächern eingebracht werden können.
- Eine (vorherige) Prüfung ist nicht notwendig. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, ob ein Auslandskurs sich ausreichend von einem gewissen Bamberger Modul unterscheidet, fragen Sie zur Sicherheit vorher nach.
- Senden Sie Ihren Anrechnungsantrag direkt an den Prüfungsausschuss. Die Module werden automatisch in Flexnow verbucht. Gegebenenfalls erfolgt eine Hochstufung Ihrer Semesterzahl (pro 30 ECTS-Punkte ein Semester)
Möglichkeit b): Anrechnung für konkrete Zielmodule
Fremde Module aus dem Auslandsstudium können auch für konkrete Bamberger Module angerechnet werden. Das Vorgehen ist analog wie bei der Anrechnung von Leistungen aus einem Vorstudium (siehe Fall 1). Bitte klären Sie jedoch die Moduläquivalenz vor dem Belegen der Kurse ab.
Die Anrechnung von Leistungen ist für jedes einzelne Doppelmasterprogramm individuell geregelt und vorgegeben. Die konkreten Anrechnungen sind auf den Seiten der jeweiligen Programme beschrieben. Die Anrechnung wird dadurch stark vereinfacht: Sie müssen lediglich das vereinfachte Anrechnungsformular für Doppelmasterprogramme ausfüllen und zusammen mit Ihrem Zeugnis an den Prüfungsausschuss schicken.