Im Ausland erbrachte Leistungen

Für die Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Masterstudiengang müssen Sie zunächst mit der Fachstudienberatung ein entsprechendes Learning Agreement vereinbaren und dann die Leistungen durch die Auslandskoordination der Fakultät GuK anrechnen lassen.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen zu den jeweiligen Schritten haben, wenden Sie sich an die Fachstudienberatung oder die Auslandskoordination der Fakultät GuK.

Am besten Sie nehmen bereits frühzeitig Kontakt mit der Fachstudienberatung auf, damit keine wichtigen Schritte übersehen werden.

Anerkennung von Leistungen für den Erweiterungsbereich

Möchten Sie Leistungen in den Erweiterungsbereich einbringen, die nicht über das Prüfungssystem der Universität Bamberg (FlexNow) abgebildet werden können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Dies betrifft bspw. Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern.

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragsstellung.(366.5 KB)

Anderweitige Anrechnung von Studienleistungen

Möchten Sie eine Anrechnung von anderen als den oben genannten Studienleistungen beantragen, bspw. im Falle eines Wechsels der Universität oder einem Fachwechsel, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.

Beachten Sie bitte die Hinweise zur Antragsstellung.(366.5 KB)

Anerkennung von Praktika zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzung

Wurden Sie aufgrund eines fehlenden Praktikums unter Vorbehalt zum Masterstudium zugelassen und möchten zur Erfüllung der Auflage ein Praktikumszeugnis nachreichen, senden Sie dies bitte als Scan (kein Foto) unter Nennung Ihrer Matrikelnummer an den stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Carsten Wünsch (carsten.wuensch(at)uni-bamberg.de)


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