Im Ausland erbrachte Leistungen für den Kernbereich

Für die Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen im Kernbereich des Masterstudiengangs müssen Sie zunächst mit der Fachstudienberatung ein entsprechendes Learning Agreement vereinbaren und die Leistungen durch die Auslandskoordination der Fakultät GuK anrechnen lassen.

>>>Informationen zum Anerkennungsverfahren

Wenn Sie Fragen zu den jeweiligen Schritten haben, wenden Sie sich an die Fachstudienberatung oder die Auslandskoordination der Fakultät GuK.

Am besten Sie nehmen bereits frühzeitig Kontakt mit der Fachstudienberatung auf, damit keine wichtigen Schritte übersehen werden.

Anerkennung von Leistungen für den Erweiterungsbereich

Möchten Sie Leistungen in den Erweiterungsbereich einbringen, die nicht über das Prüfungssystem der Universität Bamberg (FlexNow) abgebildet werden können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.

Dies betrifft insbesondere im Ausland erbrachte Leistungen oder Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern, ggf. auch Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität Bamberg.

>>>Hinweise zur Antragsstellung

Anderweitige Anrechnung von Studienleistungen

Möchten Sie eine Anrechnung von anderen als den oben genannten Studienleistungen beantragen, bspw. im Falle eines Wechsels der Universität oder einem Fachwechsel, ist der Prüfungsausschussvorsitzende Herr Prof. Dr. Stöber zuständig.

>>>Hinweise zur Antragsstellung


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