Zulassung und Einschreibung

Zulassung

Voraussetzungen für den Masterstudiengang Iranistik:

  • Hochschulabschluss aus dem Bereich der Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaften
  • Kenntnisse des Persischen im Umfang von mindestens 40 ECTS-Punkten

Bewerbung und Einschreibung

Unser Masterstudiengang Iranistik ist zulassungsfrei. Eine Bewerbung ist jedoch trotzdem zwingend notwendig.

Die Bewerbungsfrist endet mit der Einschreibefrist (Einschreibung). Sie können sich also bis zum letzten Tag der Einschreibefrist bewerben.

Bewerbungsunterlagen

Ihre vollständige Bewerbung enthält u.a. die nachfolgend genannten Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über die Prüfung der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife
  • Nachweis eines Hochschulabschlusses (falls zum Zeitpunkt der Bewerbung das Hochschulzeugnis noch nicht vorliegt, kann dieses nachgereicht werden, jedoch nicht für Bewerbungsausländer - siehe unten)
  • Beleg über die im Rahmen des Hochschulstudiums erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (z.B. durch Zeugnis, aktuelle Notenübersicht, Leistungsübersicht bzw. Transcript of Records)

Folgen Sie der Anleitung im zentralen Bewerbungsportal: Online-Bewerbung

Informationen für internationale Studieninteressierte

Wenn Sie über Bildungsnachweise (Zeugnisse) aus dem Ausland verfügen, gibt es weitere Bestimmungen. Unterlagen müssen Sie dann auch zusätzlich per Post versenden.

Folgen Sie bitte den Hinweisen im zentralen Bewerbungsportal: Online-Bewerbung. Weitere Informationen auf Englisch: Further Information in English

Bitte beachten Sie die FAQ-Seiten der Studierendenkanzlei. Weitere Fragen zum Bewerbungsprozess direkt an master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de.

Informationen zum Hochschulzugang und zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse erhalten Sie auch vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD).

Informationen für Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.

Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Kontaktstelle Studium und Behinderung gerne weiter!

>>>Informationen zum Nachteilsausgleich