Teilzeitstudium

Alle Studiengänge der Fakultät WIAI können als Teilzeitstudiengänge studiert werden.

Das Teilzeitstudium bietet gerade für Studierende mit Kindern, für Studierende mit Nebentätigkeiten oder für Studierende mit Behinderung bzw. chronischen Erkrankungen eine Chance, die Studienbelastung während des Semesters zu reduzieren und dafür die Studiendauer zu verlängern.

Die Studiendauer der Bachelorstudiengänge der Fakultät WIAI ändert sich von 6 bzw. 7 Semestern auf 12 bzw. 14 Semester im Teilzeitstudium. Die Studiendauer der Masterstudiengänge von 3 bzw. 4 Semestern auf 6 bzw. 8 Semester.

Die Einschreibung in einen Teilzeitstudiengang ist ohne Angabe von Gründen möglich. Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Vollzeitstudiengangs in jedem Semester innerhalb der jeweiligen Einschreibefrist möglich. Der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit ist in jedem Semester innerhalb der jeweiligen Einschreibefrist möglich, sofern im bisher belegten Teilzeitstudiengang eine gerade Anzahl an Fachsemestern studiert wurde. Die geforderten Studienleistungen halbieren sich pro Semester entsprechend. Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag und Semesterticket) muss komplett gezahlt werden.

Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie auf den zentralen Seiten der Universität.

Ordnungen für das Teilzeitstudium

Das Teilzeitstudium wird durch die Ordnung für das Teilzeitstudium geregelt.