Hilfe bei der Planung Ihres Auslandsstudiums
Für die Studierenden des Masterstudiengangs Finance & Accounting F&A schreibt die Prüfungsordnung kein verpflichtendes Auslandsstudium vor. Selbstverständlich steht den Studierenden im Masterstudiengang F&A frei, ein oder zwei Semester im Ausland zu studieren.
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig über eine solche Option nachzudenken, um diese innerhalb der Planung des Studiums ausreichend zu berücksichtigen und auch die Fristen für die Bewerbung um einen Studienplatz einzuhalten.
In Verbindung mit der Planung eines Auslandsstudiums stellen sich viele Fragen, bei deren Klärung wir Sie gerne unterstützen! Dabei geht es insbesondere häufig um die Fragen,
- wie sich der Auslandsaufenthalt optimal in das Studium integrieren lässt,
- ob es sinnvoll ist, Urlaubssemester zu beantragen,
- wann man trotz Auslandsaufenthalt sinnvoll die Masterarbeit einplant,
- ob es sinnvoll ist, schon vor Antritt des Auslandsstudiums Vereinbarungen über die Anrechnungsfähigkeit von Leistungen aus dem Ausland abzuschließen (Learning Agreements, LA),
- wie man Learning Agreements abschließen kann,
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