Zugangsvoraussetzungen und Eignungsverfahren für den Master F&A

Für individuelle Fragen bezogen auf die geforderten Zugangsvoraussetzungen und das Eignungsverfahren können Sie sich gerne bereits im Vorfeld an an die Mitarbeiterin des Studiengangsbeauftragten F&A wenden.

Für eine erfolgreiche Zulassung zum Masterstudiengang Finance & Accounting F&A müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt und das Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen worden sein.

Eine erfolgreiche Zulassung zum Masterstudiengang Finance & Accounting F&A setzt zunächst eine fristgerechte Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen voraus.

Die entsprechenden Regelungen dazu finden Sie in der Studien- und Fachprüfungsordnung für den Master F&A. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier.

Die Zugangsvoraussetzungen finden Sie in § 26 dieser Ordnung, die Beschreibung des Eignungsverfahrens steht in Anhang 1 des Dokuments. Nachstehend geben wir zur inhaltlichen Illustration einige wesentliche Elemente auszugsweise wieder, rechtsverbindlich sind allerdings nur die jeweiligen Formulierungen in der jeweils gültigen Fassung der Ordnung.

Zugang & EignungDetails
(1) Zugangsvoraussetzungen
(§ 26)

(a) Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium in einem betriebswirtschaftlichen oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss; das Studium muss mindestens 180 ECTS-Punkte umfassen und einen betriebswirtschaftlichen Anteil von mindestens 120 ECTS-Punkten beinhalten, von denen mindestens 12 ECTS-Punkte aus der Volkswirtschaftslehre und mindestens 10 ECTS-Punkte aus statistischen Methoden oder Ökonometrie stammen.

(b) Das erfolgreiche Absolvieren des Eignungsverfahrens (s.u.).

(2) Eignungsverfahren

Mit der Bewerbung für den Studiengang erfolgt der Antrag auf die Zulassung zum Eignungsverfahren. Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass alle, nachfolgend aufgelisteten Unterlagen, vollständig und fristgerecht vorliegen.

(a) Nachweise über einen Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss gemäß § 26, aus dem die erbrachten Leistungen mit Einzelnoten hervorgehen (s.o.)
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfristen keinen Abschluss vorweisen können, fügen dem Antrag einen Nachweis bei, dass sie Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. In diesem Fall ist zusätzlich eine Bescheinigung der Hochschule, an der der qualifizierende Abschluss erworben wird, über eine fiktiv berechnete Gesamtnote beizufügen, bei der die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note „4,0“ bewertet werden.

(b) Nachweise zu besonderen Leistungen und Qualifikationen sowie sozialem Engagement gemäß Tabelle 2 der Ordnung, soweit vorhanden (s.u.).
Die Eignung für den Masterstudiengang Finance & Accounting ist festgestellt, wenn mindestens 60 Punkte im Eignungsverfahren ermittelt werden. Diese 60 Punkte werden mit der Note 2,5 oder besser erreicht.

  • Jedes Notenzehntel weniger führt zu einem Verlust von 2 Punkten, die in bestimmten Grenzen durch andere Kriterien kompensiert werden können (s.u.).
  • Für kaufmännische oder vergleichbare einschlägige berufspraktische Tätigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis), ein während dem Studium absolviertes Auslandssemester und sonstige besondere Leistungen oder Qualifikationen, die über die Eignung für das gewählte postgraduale Studium besonderen Aufschluss geben, können maximal 10 Punkte vergeben werden. Nachweise zu solchen besonderen Leistungen und Qualifikationen sowie sozialem Engagement, soweit vorhanden, sind vorzulegen (Tabelle 2 der Ordnung).

 

Vorsitzender der Eignungskommission: Univ.-Prof. Dr. Thomas Egner