Bewerbung und Zugangsvoraussetzungen
Eine Bewerbung für den Masterstudiengang „Computing in the Humanities“ ist grundsätzlich durchgehend bis zum Einschreibungsschluss des jeweiligen Semesters möglich. Um eine geregelte Bearbeitung aller Bewerbungen zu ermöglichen, bitten wir allerdings um Einreichung der Bewerbungsunterlagen möglichst bis zum
- 15. September bei Studienbeginn zum Wintersemester
- 15. März bei Studienbeginn zum Sommersemester.
Bitte entnehmen Sie den Einschreibungsschluss für das aktuelle Semester der zentralen Webseite zur Bewerbung für einen Masterstudiengang. Eingegangene Bewerbungen werden sofort und nicht erst nach Ende der Bewerbungsfrist bearbeitet. Daher kann die Entscheidung hinsichtlich des Zugangs in den meisten Fällen bereits wenige Wochen nach Eingang der Unterlagen mitgeteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass Zugangsvoraussetzung ein geistes-, kultur- oder humanwissenschaftlicher Hochschulabschluss ist, mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Fachsemestern im Umfang von 180 ECTS-Punkten und der Gesamtnote "gut" (2,5) oder besser (siehe StuFPO §33). Ein sozialwissenschaftlicher Studienabschluss, etwa in Politikwissenschaften, gilt als gleichwertiger einschlägiger Abschluss, mit dem Sie sich ebenfalls bewerben können.
Bewerbungsunterlagen
Vor einer Bewerbung ist der Online-Zugangsantrag der Studierendenkanzlei auszufüllen. Folgende Unterlagen sind anschließend vollständig einzureichen:
- Ausgedruckter Online-Zugangsantrag
- Tabellarischer Lebenslauf
- Bescheinigung über ein Beratungsgespräch
- Das Beratungsgespräch soll Ihnen helfen, sich für (oder gegen) ein Masterstudium Computing in the Humanities entscheiden zu können. Insbesondere werden folgende Punkte besprochen: (1) Voraussetzungen für eine Bewerbung, einschließlich der Wahl des geeigneten Studienprofils, (2) Herausforderungen des Studiums, hier speziell die softwaretechnischen und die mathematischen Module, (3) Wahlmöglichkeiten bei der Studiengestaltung, (4) berufliche Perspektiven und studentische Netzwerke als Studienmotivation.
- Das Gespräch dauert etwa 20 Minuten und kann persönlich oder über eine Videokonferenzplattform stattfinden.
- Um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung (studienberatung.cith@uni-bamberg.de).
- Hochschulzugangsberechtigung (Nachweis der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife)
- Zeugnis über den Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss (qualifizierender Studiengang)
- Liegt das Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, muss ein vollständiger Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungsübersicht bzw. Transcript of Records) beigefügt werden.
- Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist keinen Abschluss vorweisen können, fügen dem Antrag einen Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen (Leistungsübersicht bzw. Transcript of Records) bei, aus dem hervorgeht, dass sie Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Punkten erworben haben.
Wo kann ich meine Bewerbungsunterlagen hochladen, bzw. wohin muss ich meine Bewerbungsunterlagen schicken?
Bewerbungsinländer
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule erworben haben, erfolgt die Bewerbung regulär online im Masterbewerbungsportal der Studierendenkanzlei.
Bewerbungsausländer
Wenn Sie Ihren qualifizierenden Hochschulabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit allen Unterlagen, ggbfs. in einer amtlich beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung, in beglaubigter Kopie postalisch an die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg, Kapuzinerstraße 25, 96047 Bamberg
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