Informationen zur Anerkennung im neuen Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik

Was kann ich anerkennen lassen?

  • Grundsätzlich können Sie sich bereits erworbene Kompetenzen im Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkennen bzw. anrechnen lassen, sofern diese durch den Prüfungsausschuss als äquivalent eingestuft und bewilligt werden.
  • Im Hinblick auf die Veränderung der Studienstruktur in der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik zum Wintersemester 2022/23 können insbesondere Studienleistungen aus dem Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (210 ECTS-Punkte) im Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkannt werden.
  • Dazu zählen die Studienleistungen aus den Modulen Allgemeine Pädagogik sowie Teile des gewählten Unterrichtsfaches, die eigentlich im neuen Master eingebracht werden müssten.
  • Doppelanerkennungen sind nicht möglich.

Wie kann ich die Anerkennung veranlassen? Was muss ich einreichen?

  • Zur Anerkennung schicken Sie das passende 1. Anerkennungsformular für Ihr Unterrichtsfach, ein 2. aktuelles (!) Datenblatt (das Sie über FlexNow generieren können) und ggf. einen 3. Antrag auf Höherstufung (s. unten) per Mail an die Fachvertretung für Berufliche Bildung: info.berubi(at)uni-bamberg.de

    1. Füllen Sie das passende Formular (passend zu Ihrem Unterrichtsfach; s. gelber Kasten links unten) aus und unterschreiben Sie dieses (in gescannter Form oder mit digitaler Unterschrift) 

    • Achten Sie auf einen sorgfältigen Abgleich ihrer Module im Unterrichtsfach aus Bachelor und neuem Master.
    • In diesem Formular kreuzen Sie die von Ihnen geforderten Leistungen an und tragen die im Bachelorstudiengang erworbene Note ein. Bei unbenoteten Leistungen tragen sie das Kürzel „unb.“ ein.
    • Nur angekreuzte Module werden auch wirklich anerkannt.

2. Hängen Sie der Mail einen verifizierten, aktuellen FlexNow-Auszug (Leistungsübersicht) an, aus dem die Prüfungsleistungen hervor gehen.

3. Pro Anerkennung von 30 ECTS wird eine Höherstufung um je ein Semester notwendig. Füllen Sie dafür den Antrag auf Höherstufung aus, unterschreiben ihn (auch digital möglich) und hängen diesen ebenfalls der Mail an: Formular für Höherstufung(71.9 KB)

Was bedeutet es, wenn ich die Anerkennung beantrage?

  • Mit dem Absenden des Formulars zur Anerkennung der Studienleistungen für den Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) stimmen Sie der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss Berufliche Bildung zu.
  • D.h. mit der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss erfolgt automatisiert die Anerkennung von Studienleistungen im Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS).