Informationen zur Anerkennung im neuen Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik

Was kann ich anerkennen lassen?

  • Grundsätzlich können Sie sich bereits erworbene Kompetenzen im Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkennen bzw. anrechnen lassen, sofern diese durch den Prüfungsausschuss als äquivalent eingestuft und bewilligt werden.
  • Im Hinblick auf die Veränderung der Studienstruktur in der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik zum Wintersemester 2022/23 können insbesondere Studienleistungen aus dem Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (210 ECTS-Punkte) im Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) anerkannt werden.
  • Dazu zählen die Studienleistungen aus den Modulen Allgemeine Pädagogik sowie Teile des gewählten Unterrichtsfaches, die eigentlich im neuen Master eingebracht werden müssten.
  • Doppelanerkennungen sind nicht möglich.

     

Wie kann ich die Anerkennung veranlassen? Was muss ich einreichen?

  • Zur Anerkennung schicken Sie das passende 1. Anerkennungsformular für Ihr Unterrichtsfach, ein 2. aktuelles (!) Datenblatt (das Sie über FlexNow generieren können) und ggf. einen 3. Antrag auf Höherstufung (s. unten) per Mail an die Fachvertretung für Berufliche Bildung: info.berubi(at)uni-bamberg.de

    1. Füllen Sie das passende Formular (passend zu Ihrem Unterrichtsfach; s. gelber Kasten links unten) aus und unterschreiben Sie dieses (in gescannter Form oder mit digitaler Unterschrift) 

    • Achten Sie auf einen sorgfältigen Abgleich ihrer Module im Unterrichtsfach aus Bachelor und neuem Master.
    • In diesem Formular kreuzen Sie die von Ihnen geforderten Leistungen an und tragen die im Bachelorstudiengang erworbene Note ein. Bei unbenoteten Leistungen tragen sie das Kürzel „unb.“ ein.
    • Nur angekreuzte Module werden auch wirklich anerkannt.

2. Hängen Sie der Mail einen verifizierten, aktuellen FlexNow-Auszug (Leistungsübersicht) an, aus dem die Prüfungsleistungen hervor gehen.

3. Pro Anerkennung von 30 ECTS wird eine Höherstufung um je ein Semester notwendig. Füllen Sie dafür den Antrag auf Höherstufung aus, unterschreiben ihn (auch digital möglich) und hängen diesen ebenfalls der Mail an: Formular für Höherstufung(71.9 KB)

 

Was bedeutet es, wenn ich die Anerkennung beantrage?

  • Mit dem Absenden des Formulars zur Anerkennung der Studienleistungen für den Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS-Punkte) stimmen Sie der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss Berufliche Bildung zu.
  • D.h. mit der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss erfolgt automatisiert die Anerkennung von Studienleistungen im Masterstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik (120 ECTS).

 

FAQ zum Übergang alter B.Ed. – neuer M.Ed.

FAQ (Fragen und Antworten) zum Übergang vom alten B.Ed. zum neuen M.Ed. Berufliche Bildung

Allgemeines

Ich bin im alten Bachelor. Wann soll ich eine Anrechnung der Leistungen für den neuen M.Ed. Berufliche Bildung beantragen?

Die Anrechnung kann man erst nach der Einschreibung in den neuen Master beantragen.

Bleiben die Zulassungsvoraussetzungen zum Master bestehen?

Ja, diese bleiben bei 3,0.

Kann man weiterhin den Bachelor und den Master parallel studieren?

Ja, mittels der Einschreibung zu einem Doppelstudium. Dies ist jedoch nur ein Semester lang möglich.

Ist der Master weiterhin in Teilzeit möglich?

Ja.

Sind alle Fächer und Module des alten Studiengangs auch im neuen Modulhandbuch zu finden?

Nicht unbedingt. Teilweise wurden Module ersetzt, teilweise umbenannt oder sind neu dazugekommen.

Gibt es die Möglichkeit, sich Module ohne Note anrechnen zu lassen?

Nein, dies ist nicht möglich.

Ich bin für eine Klausur angemeldet, die es im nächsten Semester so nicht mehr geben wird. Zählt es als Fehlversuch, wenn ich nicht teilnehme?

Nein.

Was ist eine Zusatzleistung?

Eine Leistung, die jeder erbringen kann und bei der man entscheiden kann, ob sie im Bachelor oder Master verbucht wird.

Fragen zu den Unterrichtsfächern

Wenn ich im Bachelor schon das gesamte Unterrichtsfach abgeschlossen habe, habe ich im Master kein Modul mehr dazu?

Bitte überprüfen Sie dies anhand der Äquivalenzliste.

Was ist mit den Studierenden, die bereits an der FAU studieren? Die Regelstudienzeit beträgt dort schließlich weiterhin 7 Semester und nicht 10.

Das Unterrichtsfach wird auf den Bachelor und Master aufgeteilt.

Übergang vom alten Bachelor in den neuen Master

Gibt es die Möglichkeit, den „alten Master“ noch weiter zu studieren?

Nein. Egal, ob sie den „alten“ oder den „neuen“ Bachelor abschließen, Sie kommen immer in den „neuen“ Masterstudiengang. Der „alte Master“ wird nicht mehr angeboten.

Was kann ich tun, wenn meine Leistungen im Unterrichtsfach aus dem Bachelor nicht meinen eigenen Ansprüchen genügen? Kann ich dann im alten Master bleiben?

Leider ist dies nicht möglich. Es wird keine zwei Masterstudiengänge parallel geben, denn dies ist nicht zu bewältigen. Sie haben die Möglichkeit, einzelne Leistungen neu zu belegen.

Wechsel vom alten Master in den neuen Masterstudiengang

Ist dies grundsätzlich möglich, wenn man im Master noch keine Prüfungsleistungen erbracht hat? Kann man dann freiwillig in den neuen Masterstudiengang wechseln?

Ja, ein Wechsel ist möglich. Bitte beantragen Sie dies bei der Studierendenkanzlei über das entsprechende Formular.

Fachdidaktisches Praktikum im Master

Wann soll das Fachdidaktische Praktikum erfolgen?

Es wird generell dringend empfohlen, Fachdidaktik II vor dem fachdidaktischen Praktikum im Master zu belegen. Dies ist durch die Umstellung des Studiengangs im Wintersemester 2022/2023 nicht möglich. Hier wird es im kommenden Wintersemester die Möglichkeit geben, trotzdem das Praktikum zu absolvieren, fehlende Inhalte werden in einem Blockseminar vorab vermittelt. Langfristig ist es aber wichtig, zuerst Fachdidaktik II zu besuchen und dann das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung zu belegen.

Berufspraktikum

Kann man sich weiterhin die FOS-Praktika anrechnen lassen?

Ja.

Wenn Praktika bereits vom Ministerium angerechnet wurden, bleibt dies dann bestehen?

Ja.

Verkürzt sich die Praktikumsdauer durch den kürzeren Bachelor?

Nein, die Anzahl an Wochen bleibt gleich.

Förderpädagogik/Diversitätspädagogik

Wie wird Förderpädagogik II übertragen?

Förderpädagogik II wird nicht übertragen. Diversitätspädagogik II muss im Master folglich erneut belegt werden.

Wenn ich dieses Semester die Klausur in Förderpädagogik II schreiben wollte und dies nun aufgrund des Wegfalls und der Nicht-Übertragung nicht mache, zählt dies dann als Fehlversuch?

Nein.

Bauen die Diversivitätspädagogik – Veranstaltungen aufeinander auf? Empfiehlt es sich, die Veranstaltung im Bachelor anzusehen oder nicht?

Nein, die Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf

Habe Ich Förderpädagogik II "umsonst" belegt?

Nein. Die Leistung bleibt im Zeugnis enthalten und kann als Zusatzleistung verbucht werden. Lediglich die Anrechnung als Diversitätspädagogik II ist nicht möglich.

Muss Ich Förderpädagogik II noch machen, wenn Ich im alten Bachelor bleibe?

Ja.

Allgemeine Pädagogik

Wird ein Fehlversuch in Allgemeiner Pädagogik in den Master übertragen?

Nein.

Ist eine Übertragung von Allgemeiner Pädagogik möglich, wenn ich die Prüfung erst dieses Semester schreibe oder funktioniert das nur bei bisher geschriebene Prüfungen?

Alles, was dieses Semester noch geschrieben wird, wird angerechnet. Die Übertragung wird erst im November/Dezember stattfinden. Die Anrechnung von Allgemeiner Pädagogik findet jedoch im Master statt.

Soll man Allgemeine Pädagogik im alten Bachelor noch belegen?

Ja. Man muss dies sogar, um den alten Bachelor abzuschließen.