Praktika im Studium der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik
Im Laufe des Studiums der Beruflichen Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik sind drei schulische Praktika zu absolvieren. Diese sind teils im Bachelor-, teils im Masterstudiengang integriert. Zudem ist als Zugangsvorraussetzung für den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen (Referendariat) ein Berufspraktikum von insgesamt 48 Wochen erforderlich (davon sind der Nachweis von 24 Wochen für den Zugang zum M. Ed. notwendig).
Im Folgenden sind wichtige Informationen und Dokumente zu den einzelnen Praktika zu finden. Immatrikulierte Studierende können wichtige Links und Unterlagen auch im 'Info-VC Berufliche Bildung (BA/MA)' abrufen.
Informationen zu den schulischen Praktika allgemein
Insgesamt sind folgende schulische Praktika im Studium 'Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik' zu absolvieren.
Im Bachelorstudiengang sind zu leisten:
- das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum
- das fachdidaktische Praktikum im Unterrichtsfach
Im Masterstudiengang ist zu leisten:
- das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung
Hier kann eine Übersicht(711.5 KB) über die wichtigsten Regelungen aller schulischen Praktika heruntergeladen werden.
Fachdidaktisches Praktikum in der beruflichen Fachrichtung
Das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung wird im Masterstudiengang absolviert.
Wichtige Informationen und Dokumente sind hier zu finden:
- Bescheinigung (alter MA)(37.9 KB, 1 Seite)über das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik
- Bescheinigung (neuer MA)(413.0 KB)über das fachdidaktische Praktikum in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik
- Informationen(260.4 KB) zum Praktikum in der beruflichen Fachrichtung
Ablauf des Praktikums im Winter- und Sommersemester:
Berufspraktikum
Das Berufspraktikum von 48 Wochen gilt als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen (Referendariat) und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst geregelt und anerkannt.
Informationen zu verschiedenen Aspekten des Berufspraktikums sind hier zu finden:
- Leitfaden Berufspraktikum(737.7 KB)
- Richtlinien für das verpflichtende Berufspraktikum - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
- Antrag auf Anerkennung(103.3 KB) beim Bayerischen Kultusministerium
- Als Tätigkeitsnachweis reichen Sie bitte ein Praktikums-, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnis ein. Beachten Sie hierbei alle notwendigen Angaben laut der Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
- Daten zu Ihrer Person
- Angaben zum Arbeitgeber
- Angaben des genauen Zeitumfangs
- Angaben zur Wochenarbeitszeit
- Art der Tätigkeiten (Richtlinien beachten!)
Für die Beantragung der Anerkennung für die Zulassung zum Masterstudiengang Berufliche Bildung laden Sie bitte folgendes Dokument herunter, füllen es aus und bringen es in 2-facher Ausfertigung mit in die Sprechstunde (Vorgehen s. Leitfaden)
Bestätigung 24 Wochen Master(735.8 KB)Bitte sehen Sie sich zur Orientierung das ausgefüllte Musterformular an:
Bestätigung Muster(1.8 MB)
Versicherung im Berufspraktikum
Zuständiger Unfallversicherungsträger ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht in der Zeit des Praktikums nicht über die Universität, sondern über ihr Praktikumsunternehmen als Praktikant*in bzw. Beschäftigte*r des Praktikaunternehmens.