Richtlinien zum Berufspraktikum
In den Richtlinien zum beruflichen Praktikum (48 Wochen) in der Fachrichtung Sozialpädagogik, dessen Nachweis für die Zulassung zum Referendariat notwendig ist, finden Sie Informationen zu den Kriterien, die das Berufspraktikum erfüllen muss und Anerkennungsmöglichkeiten von Ausbildungszeiten und Zeiten der beruflichen Tätigkeit:
Haus- und Bachelorarbeiten
Alle Informationen zu Hausarbeiten, Portfolios und Abschlussarbeiten finden sich in folgenden Hinweisen. Für weiterführende Fragen stehen die Mitarbeitenden der Fachvertretung zur Verfügung.
Hinweise zur Gestaltung schriftlicher Prüfungsleistungen(436.8 KB) (Stand: Februar 2025)
Anrechnung und Anerkennung von Leistungen
Sie haben sowohl die Möglichkeit, sich Studienleistungen aus einem Vorstudium an der Universität Bamberg (intern) als auch von außerhalb der Universität erbrachte Leistungen (extern) anrechnen zu lassen. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen.
Für die endgültige Anrechnung ist der Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Berufliche Bildung zuständig!
Anrechnungsformular(167.5 KB, 4 Seiten)
Formblatt Fachsemester-Einstufung(71.9 KB)
Weiter Informartionen Anerkennungsverfahren