Anrechnung/Anerkennung von Studien-, Prüfungs- und Praktikumsleistungen
Im Studiengang Bachelor Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik können zuvor erworbene Qualifikationen und Kompetenzen (bspw. aus einem vorherigen Studium oder einer abgeschlossenen Ausbildung) auf Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet werden.
Der ausgefüllte Antrag auf Anrechnung/Anerkennung ist beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Das entsprechende Dokument und eine detaillierte Beschreibung des Prozesses finden Sie hier.