Die zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Referendariat findet an Seminar- und Einsatzschulen statt und schließt mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Mit dieser Staatsprüfung werden Sie für die Ausübung eines Lehramts für die jeweilige Schulform befähigt.
Bei Grund-, Mittel- und Realschulen kann der Vorbereitungsdienst nur zum vollen Schuljahr begonnen werden, während dies bei Gymnasien und beruflichen Schulen sowohl zum Halbjahr als auch zum regulären Schuljahresbeginn möglich ist.
Das Referendariat: Bedeutende Phase der Lehrerbildung
Das Referendariat stellt als schulpraktische Vorbereitung neben der universitären Ausbildung im Rahmen des Lehramtsstudiums (1. Phase) sowie der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung im aktiven Schuldienst (3. Phase) eine zentrale Phase der Lehrerbildung dar:
Zweites Staatsexamen
Mit dem Zweiten Staatsexamen (Zweite Staatsprüfung) wird das Referendariat abgeschlossen. Es beruht auf der 2. Lehramtsprüfungsordnung (LPO II) "Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen". Beurteilt werden v. a. die während des Vorbereitungsdienstes erworbenen Unterrichts-, Erziehungs-, Beratungs- und Reflexionskompetenzen. Das erfolgreiche Absolvieren der Zweiten Staatsprüfung berechtigt zum Übertritt in den ordentlichen Schuldienst.
Weitere Informationen zum schulartspezifischen Vorbereitungsdienst erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst:
Der Einsatz von Lehramtsanwärtern und Lehramtsanwärterinnen erfolgt nach der Zuweisung durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst abhängig von dienstlichen Notwendigkeiten (z.B. Lehrerbedarf, Seminarstandort und Fächerkombination).
Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern
Grundsätzlich ist auch eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Kultusministerien, in welchen Unterrichtsfächern, Unterrichtsfachkombinationen und Lehramtstypen jeweils Bedarfe bestehen und inwiefern ggf. Auflagen zu erfüllen sind.
Wenn Sie die Aufnahme des Vorbereitungsidenstes in einem anderen Bundesland als Bayern anstreben, sollten Sie zunächst Informationen über spezifische Modalitäten einholen und ggf. Beratungsstellen im Bundesland Ihrer Wahl aufsuchen, da sich Einstellungs- und Anmeldevoraussetzungen je nach Bundesland unterscheiden bzw. Anerkennungsverfahren notwendig sein können.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bietet eine Übersicht über Bewerbungsmodalitäten und Kontaktstellen aller Bundesländer (Print).
Das Portal "Lehrer werden" stellt einen Überblick über Bewerbungsverfahren und Ausbildungsinhalte der Vorbereitungsdienste der Bundesländer bereit.
Die Kultusministerkonferenz informiert über die bundesweite Anerkennung von Lehramtsabschlüssen und über die Mobilität von Lehrkräften.