Mit Beendigung des Lehramtsstudiums bzw. nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten der weiteren beruflichen Entwicklung offen:
Aufnahme des Vorbereitungsdienstes
Nach Abschluss des Lehramtsstudiums mit dem Ersten Staatsexamen erfolgt der Übergang ins Referendariat und in den aktiven Schuldienst. Für Lehramtsabsolventen der jeweiligen Schulformen gelten hierbei bestimmte Rahmenbedingungen.
Absolventen mit einem Staatsexamens- oder Bachelor-Abschluss steht es frei - unter Vorlage entsprechender Zulassungsvoraussetzungen - einen Masterstudiengang aufzunehmen. Diese ermöglichen den Zugang zur weiteren wissenschaftlichen Arbeit (Promotionsberechtigung) und zu individuellen Vertiefungen.
Unter bestimmten Bedingungen qualifiziert der hinreichend erfolgreiche Abschluss des Lehramtsstudiums für die Aufnahme eines Promotionsstudiums und bietet die Möglichkeit der Anfertigung einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit. Mit der Promotion eröffnen sich je nach fachlichem Schwerpunkt Perspektiven in der Hochschulkarriere, wie etwa in Forschung und Lehre.
Beschäftigung außerhalb des Lehrerberufs
Lehramtsstudiengänge sowie lehramtsbezogene Qualifikationen befähigen nicht nur für die Aufnahme einer Tätigkeit im Schuldienst sondern sind darüber hinaus geeignet, Laufbahnen und Karrierewege außerhalb des Lehrerberufs einzuschlagen. Potenziale für eine Beschäftigung im außerschulischen Bereich bieten sich sowohl im öffentlichen Dienst als auch in privatwirtschaftlichen Betrieben.