Sie interessieren sich für die Aufnahme und das Studiums eines Erweiterungsfachs? Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum Erweiterungsfach in den lehramtsbezogenen Studiengängen der Universität Bamberg.
Das Studium kann zum einen hinsichtlich eines weiteren Unterrichtsfachs erweitert werden, zum anderen in Richtung einer sog. pädagogischen Zusatzqualifikation (z.B. Beratungslehrkraft). Darüber hinaus besteht eine Erweiterungsmöglichkeit mit Didaktik des Deutschen als Zweitsprache, Fremdsprachliche Qualifikation, Medienpädagogik, Darstellendes Spiel/Theater-pädagogik, Didaktik der Grundschule (für Lehramt an Mittelschulen) bzw. Didaktik einer Fächergruppe der Mittelschule (für Lehramt an Grundschulen).
Unabhängig vom gewählten Erweiterungsfach empfiehlt sich eine Einschreibung. Sie ist dann erforderlich, wenn die LPO I den Nachweis von Leistungen (z.B. in Form von Leistungspunkten) als Zulassungsvoraussetzung zum Ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach vorschreibt. Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fachparagraphen auf, ob der Nachweis von bestimmten Leistungen erbracht werden muss, um zum Ersten Staatsexamen im Erweiterungsfach zugelassen zu werden.
Falls Sie bereits bei uns studieren und ein Erweiterungsfach dazu nehmen möchten, können Sie das mit dem Formblatt Studiengang- und Studienfachwechsel erledigen:
https://www.uni-bamberg.de/studium/im-studium/studienorganisation/wechsel/
Ansonsten müssen Sie sich für das Erweiterungsfach einschreiben:
https://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/einschreiben/
Bitte beachten Sie, dass die Erweiterungsfächer Beratungslehramt und Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt zulassungsbeschränkt sind. Der Wechsel bzw. die Einschreibung in eines der beiden Erweiterungsfächer setzt deshalb eine erfolgreiche Bewerbung um einen Studienplatz voraus:
Ja.
Im Erweiterungsfach ist allerdings grundsätzlich das Erste Staatsexamen abzulegen. In manchen Unterrichtsfächern besteht die Möglichkeit, alternativ zum Ersten Staatsexamen ein Zertifikatsprogramm zu absolvieren. In dem Fall sind Module im Umfang von 72* ECTS-Punkten (Sozialpädagogik) bzw. 74 ECTS-Punkten (BWL mit Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik bzw. Wirtschaftspädagogik) nachzuweisen.
Im Rahmen der Beruflichen Bildung/ Fachrichtung Sozialpädagogik ist das Zertifikat in folgenden Fächern möglich: Deutsch, Englisch, Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft.
Im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Wirtschaftspädagogik bzw. der Wirtschaftspädagogik ist das Zertifikat in diesen Fächern möglich: Berufssprache Deutsch, Deutsch, Englisch, Französisch, Geographie, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft, Wirtschaftsinformatik.
* Politik und Gesellschaft: 71 ECTS-Punkte
Bei einer grundständigen Erweiterung wird im Erweiterungsfach sowohl das Erste als auch das Zweite Staatsexamen abgelegt. Bei einer nachträglichen Erweiterung wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach erfolgreichem Absolvieren des Zweiten Staatsexamens in der Fächerverbindung abgelegt. Als nachträglich im Sinne des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung des Zweiten Staatsexamens im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung des Zweiten Staatsexamens in bestimmten Fächern nicht vorgesehen ist.
Während sich die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs grundsätzlich nicht auf die Höchststudienzeit nach § 31 Absatz 2 LPO I auswirkt, kann sich die Regelstudienzeit, die u.a. für den Bezug von BAföG bedeutend ist, unter bestimmten Bedingungen verlängern. Siehe hierzu § 20 Absatz 2 LPO I.
Nein, dies ist nicht möglich.
Das Staatsexamen im Erweiterungsfach kann gleichzeitig mit dem Ersten Staatsexamen in der gewählten Fächerverbindung (und ggf. dem EWS-Examen) oder danach abgelegt werden.
In der Beruflichen Bildung mit Fachrichtung Sozialpädagogik bzw. Wirtschaftspädagogik kann das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst abgelegt werden, wenn die Masterprüfung bereits erfolgreich absolviert ist und das einjährige Berufspraktikum (oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung) nachgewiesen wird.
Das Staatsexamen im Erweiterungsfach ist identisch zum Staatsexamen des jeweiligen Fachs. Vor dem Hintergrund sollten die Vorbereitungen ähnlich gehandhabt werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt zur jeweiligen Fachstudienberatung aufzunehmen: https://www.uni-bamberg.de/studienangebot/news/artikel/fachstudienberatung/
Grundsätzlich ja. Es gilt allerdings zu beachten, dass pro Prüfungszeitraum das Staatsexamen nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden kann.