Erstes Staatsexamen

Das Erste Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) beendet das reguläre Lehramtsstudium in Bayern. Hiermit wird die Zulassungsvoraussetzung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erworben. Dieses schließt mit dem Zweiten Staatsexamen (Zweite Staatsprüfung) ab.

Die Erste Staatsprüfung wird sowohl im erziehungswissenschaftlichen Studienbereich als auch in der Fächerverbindung absolviert. Über die prüfungsrelevanten Regularien des Ersten Staatsexamens informiert Teilbereich 3 des Prüfungsamts.

Für das Erste Staatsexamen stehen Prüfungstermine jeweils im Frühjahr bzw. Herbst eines Jahres zur Verfügung.

Anmeldung

Die Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung erfolgt online beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, jeweils getrennt für die schulartspezifischen Lehramtsstudiengänge. Bitte beachten Sie die Informationen des Prüfungsamts zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung.

Neben der Onlineanmeldung sind einzureichen:

  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie der Ausfertigung des Standesamts des Geburtsorts) zum Verbleib im Prüfungsamt und als späterer Bestandteil der Personalakte. Verheiratete Studierende benötigen zur Anmeldung eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder der Eheurkunde als Ersatz der Geburtsurkunde. Falls zu einem früheren Zeitpunkt eine Geburtsurkunde eingereicht wurde, wird diese bei Einreichung der Eheurkunde zurückgegeben. Ohne Geburts- oder Eheurkunde ist eine Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung nicht möglich.
  • Verifizierter FlexNow-Ausdruck der bereits erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen. Falls die Zulassungsvoraussetzungen bei der Anmeldung noch nicht vollständig erbracht worden sind, ist nach Eintrag der letzten Prüfungsleistung in FlexNow ein vervollständigter verifizierter FlexNow-Ausdruck für die Zulassung vorzulegen.
  • Beglaubigte Abschrift der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Diese ist für die Anmeldung der Ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung erforderlich, kann aber bereits zur Anmeldung der EWS-Prüfung eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Ersten Staatsexamen auf den Seiten des Bayerischen Kultusministeriums.

Erste Staatsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften (EWS)

Die Erste Staatsprüfung im Fach EWS kann vorgezogen werden.

Deren Inhalte finden Sie in der LPO I § 32 (2) und (3).
Die Zulassungsvoraussetzungen können der LPO I § 22 (3) entnommen werden.

Das Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung bietet einen Infoabend zur Anmeldung zum Staatsexamen in EWS an.

Fächerspezifische Hinweise zum Staatsexamen

Einige Unterrichts- bzw. Didaktikfächer sowie erziehungswissenschaftliche Studienbereiche bieten spezielle Informationen zur Ersten Staatsprüfung in den jeweiligen Fächern an:

Allgemeine Pädagogik

Anglistik (Gymnasiallehramt)

Didaktik der Geschichte

Didaktik der Mathematik

Grundschulpädagogik/-didaktik

Musik (scrollen erforderlich)

Psychologie (EWS) (scrollen erforderlich)

Sport (Grundschullehramt)

Sport (Mittelschullehramt)