Im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Stärkung des Praxisbezugs in der Lehrerbildung besteht für Lehrkräfte mit einer hinreichenden Praxiserfahrung und bei Vorliegen entsprechender Stellen die Möglichkeit, sich für eine (Teil-)Abordnung in den Hochschuldienst zu bewerben.
Ziel
Ziel ist der weitere Ausbau der erziehungswissenschaftlichen Ausbildung bei allen Lehramtsstudiengängen, die Einführung neuer Fächer bzw. Fächerverbindungen sowie die Verbesserung der pädagogischen Qualifikationen in der universitären Lehrerbildung.
(Quelle: Bayerische Staatskanzlei)
Voraussetzungen
Für die dienstrechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer Abordnung beachten Sie bitte die Hinweise in der Bekanntmachung zu den Abordnungsbestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (siehe Kasten rechts).
Freie Stellen, die für eine Abordnungen von Lehrkräften in den Hochschuldienst geeignet sind, sind in den Stellenangeboten ausgeschreiben.
Mehr Informationen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen der Abordnung auf den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei.