Lehramtsstudium nach der LPO I vom 7. November 2002
Hinweis: Seit dem Wintersemester 2008/2009 erfolgt das Studium der Lehramtsstudiengänge für Gymnasien, Grund-, Haupt- und Realschulen in einer modularisierten Struktur und nach der LPO I vom 13. März 2008. Eine Einschreibung für einen dieser Lehramtsstudiengänge nach der LPO I vom 7. November 2002 ist nur noch für ein ab dem Sommersemester 2008 gerechnetes höheres Semester möglich. Zulassungsbeschränkungen bestehen für alle Fachsemester im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen.
Informationen zur Bewerbung und Einschreibung finden Sie hier.
Das Studium des Unterrichtsfachs Deutsch für berufliche Schulen erfolgt seit dem Wintersemester 2009/2010 im konsekutiven Bachelor-/Master-Studiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialpädagogik. Eine Einschreibung für den bisherigen Lehramtsstudiengang für berufliche Schulen ist nicht mehr möglich.
Fremdsprachenkenntnisse
Die geltende LPO I schreibt folgende, bis zur Zulassung zum Ersten Staatsexamen zu belegende Mindestanforderungen für Fremdsprachenkenntnisse vor:
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und beruflichen Schulen: Kenntnisse in einer Fremdsprache
- Lehramt an Gymnasien: gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (Nachweis durch Latinum)
Der Nachweis von „Kenntnissen“ und „gesicherten Kenntnissen“ erfolgt gemäß den geltenden Vorgaben für die LPO I des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Studienstruktur und -inhalte
Die Regelstudienzeit für das Studium des Lehramts an Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt sieben Semester, für das Studium des Lehramts an beruflichen Schulen und Gymnasien neun Semester.
Das Grundstudium umfasst die ersten vier Semester. Es vermittelt breite Grundlagen im gesamten Bereich der deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Grundkenntnisse der Fachdidaktik Deutsch. Innerhalb der Sprachwissenschaft sind Gegenwartssprache und Sprachgeschichte einbezogen, innerhalb der Literaturwissenschaft die Literatur vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Dementsprechend ist für das Unterrichtsfach Deutsch in allen Lehramtsstudiengängen folgendes Pflichtprogramm vorgesehen:
- Gegenwartssprachliche Einführung, Sprachgeschichtliche Einführung, Sprachwissenschaftliches Proseminar
- Einführung NdL I, Einführung NdL II, NdL-Proseminar
- Mediävistik I, Proseminar Mediävistik II
Im Hauptstudium ist für die Lehrämter an Grund-, Haupt-, Realschulen und beruflichen Schulen ein Hauptseminar entweder in NdL oder Deutscher Sprachwissenschaft, für das Lehramt an Gymnasien je ein Hauptseminar im Haupt- und im 1. Nebengebiet (s. u.) zu absolvieren.
Hinzu kommen weitere Lehrveranstaltungen, vor allem Vorlesungen, deren Besuch zwar keine Leistungsnachweise vorsieht, für ein erfolgreiches Studium jedoch unerlässlich ist.
Im Bereich der Fachdidaktik sind die Einführung in die Deutschdidaktik (= Grundlagenmodul) sowie ein Seminar zur Sprach- oder Literaturdidaktik (LA Gymnasium) bzw. je ein Seminar zur Sprach- und zur Literaturdidaktik (LA Grund-, Haupt-, Real-, berufliche Schulen) erfolgreich abzuschließen. Außerdem sind Lehrveranstaltungen zu Praktika (= Theorie-Praxis-Modul) zu belegen.
Nähere Informationen zu laut § 38 der LPO I vorgeschriebenen Praktika erhalten Sie im Praktikumsamt der Universität Bamberg.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise in der Studienordnung (s. u.) sowie auf den Seiten der Fachdidaktik.
Erstes Staatsexamen
Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und beruflichen Schulen
- die geforderten Kenntnisse in einer Fremdsprache
- je ein Proseminarnachweis in NdL, Dt. Sprachwissenschaft und ÄdL
- ein Hauptseminarnachweis entweder in NdL oder Dt. Sprachwissenschaft
- ein Leistungsnachweis in zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen
Zulassungsvoraussetzungen für das Lehramt an Gymnasien
- die geforderten gesicherten Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (Nachweis durch Latinum)
Studierende, die die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien ablegen möchten, wählen aus den Gebieten NdL, Deutsche Sprachwissenschaft und ÄdL je eines als Haupt-, 1. Neben- und 2. Nebengebiet. NdL darf dabei nur als Haupt- oder 1. Nebengebiet gewählt werden. Daraus ergeben sich folgende weitere Zulassungsvoraussetzungen:
- ein Proseminarnachweis im 2. Nebengebiet, sofern noch nicht im Grundstudium erbracht
- ein Hauptseminarnachweis im Hauptgebiet
- ein Hauptseminarnachweis im 1. Nebengebiet
- ein Leistungsnachweis in einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung
Schriftliche Hausarbeit
Vor dem Ersten Staatsexamen ist eine schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit) in einem Fach der gewählten Fächerkombination oder in den Erziehungswissenschaften oder fächerübergreifend anzufertigen. Das Thema ist spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Ersten Staatsprüfung mit dem Prüfer abzustimmen.
Prüfungen
Das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und beruflichen Schulen umfasst je eine schriftliche und je eine mündliche Prüfung in den Bereichen NdL, Deutsche Sprachwissenschaft und Fachdidaktik.
Im Rahmen des Ersten Staatsexamens für das Lehramt an Gymnasien ist für das 2. Nebengebiet studienbegleitend eine mündliche Prüfung abzulegen. Das Hauptgebiet und das 1. Nebengebiet werden mit je einer schriftlichen und je einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Hinzu kommt eine mündliche Prüfung in der Fachdidaktik.