Erste Staatsprüfung im Fach Kunst
Am Ende des Lehramtsstudiums steht die Erste Staatsprüfung. Sie ist eine Hochschulabschlussprüfung, die der Feststellung dient, ob aufgrund des Studiums die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (= „Referendariat“) erworben wurde.
Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, sondern als zentrale staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt. In das sogenannte „Staatsexamen“ fließen Ergebnisse aus den im Studium absolvierten Modulprüfungen (zu 40 Prozent) und der Ersten Staatsprüfung (zu 60 Prozent) ein. (Angaben ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsgrundlagen).
Das Staatsexamen kann im Frühjahr bzw. im Herbst abgelegt werden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind an das Prüfungsamt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Fristen.
Die Termine und Ergebnisse vom Staatsexamen werden ausschließlich vom Prüfungsamt bekanntgegeben.