Einblick in Medienrecht
Juristischer Direktor des Hessischen Rundfunks gibt kurzweiligen Einblick in Medienrecht
Journalistische Sorgfalt: Ein juristisch klar definiertes Prinzip, das jeder Journalist unbedingt beachten sollte. „Wer das nicht tut, macht sich für eventuelle Schäden haftbar. Das kann teuer werden. Wer allerdings Sorgfalt nachweisen kann, ist unangreifbar – auch bei einer Berichterstattung, die sich im Nachhinein als falsch herausstellt“, so die deutliche Aussage von Dr. Steffen Janich, dem juristischen Direktor i. V. des Hessischen Rundfunks (HR). Der ranghöchste Jurist der ARD-Anstalt behandelte bei seinem Besuch in der Übung Handwerkskasten Recherche – Fakten sauber prüfen im digitalen Zeitalter am 17. November diverse Punkte, die für recherchierende Journalisten relevant sind, zum Beispiel: Wann darf ich als Journalist Fotos und Videos anfertigen und verwenden? Darf ich eigentlich überall recherchieren? Wer muss meine Fragen beantworten und wer nicht? Unter welchen Umständen kann ich Materialien aus dem Internet verwenden?
Fast zwei Stunden informierte Janich anhand vieler Beispiele aus seiner Berufspraxis. Neben diesem ambitionierten Überblick über das Medienrecht blieben viel Raum für Fragen der Studierenden und Zeit für intensive Diskussionen mit dem juristischen Direktor i. V. des HR, etwa über die grundsätzliche Strafbarkeit von heimlichen Tonaufnahmen. „Dann sind ja TV-Sendungen wie ‚Die versteckte Kamera‘ oder ‚Verstehen Sie Spaß?!‘ rechtlich höchst problematisch, oder?“, lautete die Frage einer Teilnehmerin. Janichs eindeutiges „Ja“ als Antwort war nur eine der vielen überraschenden und lehrreichen Erkenntnisse der sehr lohnenswerten Veranstaltung.