Allgemeine Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Einrichtungen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseite und/oder mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Gewalt wurde die Richtlinie in Art. 13 BayBGG und der BayBITV umgesetzt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist für Webseiten und mobile Anwendungen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erforderlich.

Webseiten und mobile Anwendungen

Nachfolgende Webseiten und mobilen Anwendungen der Otto-Friedrich-Universität stimmen teilweise mit der § 1 BayBITV überein.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:

  • Bei diesen Webseiten/Anwendungen ist nicht zentral sichergestellt, dass überall semantisch hilfreiche Angaben (beispielsweise in ALT-Tags für Bilder) gemacht werden. Auf den Webseiten verlinkte Dokumente sind teilweise nicht explizit im Hinblick auf Barierefreiheit optimiert.
  • Technische Unzulänglichkeiten sind zum Teil durch den Hersteller der zugrundeliegenden Software-Produkte bedingt. Die Unversität wirkt gegenüber den Herstellern oder Entwicklern darauf hin, dass im Rahmen von Produkt-Aktualisierungen Verbesserungen erfolgen.

Feedback-Mechanismus

Als Nutzerin oder Nutzer können Sie uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Fragestellungen
oder Anliegen
AnlaufstelleE-Mail-Adresse
Technische FragenIT-Support im IT-Serviceit-support(at)uni-bamberg.de
Anliegen zur
Barrierefreiheit
von Studierenden
Behindertenbeauftragterbafbs(at)uni-bamberg.de
Anliegen zur
Barrierefreiheit
von Beschäftigten
Schwerbehindertenvertretungsbv(at)uni-bamberg.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: service@geodaten.bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/service/kontakt.html

Sonstige Hilfsangebote

Aktualität

Erstellungsdatum15.07.2019
MethodikSelbstbewertung
Letzte Prüfung24.07.2019

Sie haben noch Fragen?