Allgemeine Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Einrichtungen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseite und/oder mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Gewalt wurde die Richtlinie in Art. 13 BayBGG und der BayBITV umgesetzt.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist für Webseiten und mobile Anwendungen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erforderlich.
Webseiten und mobile Anwendungen
Nachfolgende Webseiten und mobilen Anwendungen der Otto-Friedrich-Universität stimmen teilweise mit der § 1 BayBITV überein.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte:
- Bei diesen Webseiten/Anwendungen ist nicht zentral sichergestellt, dass überall semantisch hilfreiche Angaben (beispielsweise in ALT-Tags für Bilder) gemacht werden. Auf den Webseiten verlinkte Dokumente sind teilweise nicht explizit im Hinblick auf Barierefreiheit optimiert.
- Technische Unzulänglichkeiten sind zum Teil durch den Hersteller der zugrundeliegenden Software-Produkte bedingt. Die Unversität wirkt gegenüber den Herstellern oder Entwicklern darauf hin, dass im Rahmen von Produkt-Aktualisierungen Verbesserungen erfolgen.
Feedback-Mechanismus
Als Nutzerin oder Nutzer können Sie uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Fragestellungen oder Anliegen | Anlaufstelle | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Technische Fragen | IT-Support im IT-Service | it-support(at)uni-bamberg.de |
Anliegen zur Barrierefreiheit von Studierenden | Behindertenbeauftragter | bafbs(at)uni-bamberg.de |
Anliegen zur Barrierefreiheit von Beschäftigten | Schwerbehindertenvertretung | sbv(at)uni-bamberg.de |
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: service@geodaten.bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/service/kontakt.html
Sonstige Hilfsangebote
- Studierende mit Behinderungen unterstützt die Kontakt- und Informationsstelle für
Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, siehe
www.uni-bamberg.de/bafbs - Die Schwerbehindertenvertretung kann Beschäftigte unterstützen, siehe
www.uni-bamberg.de/beauftragte/schwerbehindertenbeauftragte - Beschäftigten, die barrierefreie Dokumente erstellen, steht im Rahmen Rahmen des Projekts "Barrierefreie Dokumente online" eine Ansprechpartnerin zur Verfügung, siehe
https://www.uni-bamberg.de/its/verfahrensweisen/barrierefreiheit-erklaerung/
Aktualität
Erstellungsdatum | 15.07.2019 |
Methodik | Selbstbewertung |
Letzte Prüfung | 24.07.2019 |