IT-Sicherheitsmaßnahme erfordert Mitarbeit von studentischen Hilfskräften
Ab Mitte Mai wird der Zugriff auf aufgabenbezogene Dienste mit studentischen Nutzerkonten nicht mehr möglich sein. Dies hatten wir Ende Dezember 2022 im Artikel Aufgabenbezogene E-Mail-Postfächer zukünftig nur für Nutzerkonten von Bediensteten verfügbar bereits angekündigt.
Der Grund ist die IT-Sicherheit und dafür die Trennung von studentischer und dienstlicher Rolle.
Die Umstellung erfolgt in zwei Schritten:
- Erster Schritt: Ab 25.04.2023 können keine studentischen Nutzerkonten in Sicherheitsgruppen, die den Zugriff auf aufgabenbezogene Dienste regeln, mehr aufgenommen werden. Die Nutzung der Dienste ist zunächst weiterhin möglich.
- Zweiter Schritt: Am 16.05.2023 werden in Sicherheitsgruppen für aufgabenbezogene Datendienste studentische Nutzerkonten automatisch gegen Nutzerkonten für Bedienstete getauscht und alle studentischen Nutzerkonten aus den Sicherheitsgruppen entfernt.
Voraussetzung: Studentische Hilfskräfte müssen vor dem 16.05.2023 über das IAM-Portal ein Nutzerkonto für Bedienstete mit Hilfskraftvertrag beantragt haben. Bereits vorhandene Nutzerkonten für Bedienstete, die von Hilfskräften schon vorher beantragt wurden, werden auch berücksichtigt.
Somit sollte für verwaltungsberechtigte Personen von Sicherheitsgruppen im Zuge der Umstellung kein zusätzlicher Aufwand entstehen.
Ab dem 16.05.2023 müssen neue studentische Hilfskräfte immer ein Nutzerkonto für Bedienstete mit Hilfskraftvertrag beantragen und bei Bedarf für den Zugriff auf aufgabenbezogene Dienste mit diesem Konto in Sicherheitsgruppen berechtigt werden. Jede studentische Hilfskraft darf bloß ein Nutzerkonto beantragen, auch wenn sie an mehreren Einrichtungen beschäftigt ist.
Für den Anwendungsfall, dass aufgabenbezogene Dienste für Zwecke der Lehre gemeinsam mit Studierenden genutzt werden sollen, oder bei Fragen zu den Themen Nutzerkonten für studentische Hilfskräfte oder aufgabenbezogene Dienste, wenden Sie sich bitte an den IT-Support.