Fernprüfungen
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg können auf Grundlage der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) für geeignete Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Dozentin bzw. des Dozenten Fernprüfungen durchgeführt werden.
Auf den folgenden Seiten finden Sie relevante Informationen, die insbesondere folgende Aspekte betreffen:
- Prüfungsformate
- Werkzeuge für Online-Lehre
- rechtliche Grundlagen
- Datenschutz
Das Bayerische Kompetenzzentrum für Fernprüfungen stellt auf seinen Webseiten Informationen zu rechtlichen, technischen und didaktischen Fragen in Form von Frequently Asked Questions (FAQ), Anleitungen und Empfehlungen bereit:
- Vorstellung Kompetenzzentrum und Aufgabenbereiche
- FAQ (Informationen zu Prüfungsformen gemäß BayFEV, Prüfungsdidaktik, Datenschutz)
- Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universitäten (verschiedene Szenarien von Fernprüfungen)
Prüfungsformate
Prüfungsart | Bearbeitungszeit | Aufgabentyp | Gruppengröße | Prüfungstermin |
Klausur | 30-180 Min. | offen oder geschlossen | beliebig | Prüfungsphase |
30-180 Min. | offen | beliebig | Prüfungsphase | |
30-180 Min. | geschlossen | beliebig | Prüfungsphase | |
30-180 Min. | offen oder geschlossen | beliebig | Prüfungsphase | |
bis 8 Tage | offen | beliebig | Prüfungsphase | |
Projektarbeit | Wochen | offen | Seminargröße | jederzeit |
E-Portfolio | pro Sitzungstermin begrenzt | offen/geschlossen | beliebig | semesterbegleitend |
Prüfungsart | Prüfungszeit | Aufgabentyp | Gruppengröße | Prüfungstermin |
mündliche Prüfungen | 15-180 Min. | keine Besonderheiten | Seminargröße | Prüfungsphase |
15-180 Min. | keine Besonderheiten | Seminargröße | Prüfungsphase | |
15-180 Min. | keine Besonderheiten | Seminargröße | Prüfungsphase | |
15-180 Min. | keine Besonderheiten | Seminargröße | Prüfungsphase | |
15-180 Min. | keine Besonderheiten | Seminargröße | Prüfungsphase | |
Referat asynchron | 15-180 Min. | keine Besonderheiten | Seminargröße | Prüfungsphase |
Prüfungsart | Bearbeitungszeit | Aufgabentyp | Gruppengröße | Prüfungstermin |
Praktische Prüfung (Musik, Sport, Labor) | 30-180 Min. | keine Besonderheiten | wenig Prüflinge | Prüfungsphase |
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Werkzeuge zur Durchführung von Fernprüfungen
Um Fernprüfungen an der Universität Bamberg durchzuführen, stellt die Universität unterschiedliche Programme und Werkzeuge zur Verfügung. Eine Übersicht finden Sie auf folgender Seite: Übersicht über Werkzeuge zur Online-Lehre.
Rechtliche Grundlagen
Coronaverordnung(87.0 KB, 5 Seiten)
Datenschutz
Datenschutz als fester Bestandteil jeglicher Prüfungen gewährleisten - Schutz der persönlichen Daten der Studierenden
"Die wesentlichen Regelungen dazu finden sich in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), im Bayerischen Hochschulgesetz, in der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) sowie den Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Hochschulen. Grundlegende Herausforderung ist die Datensparsamkeit, zweckgebundene Erhebung und die unverzügliche Löschung persönlicher Daten.Für die Organisation von Fernprüfungen gilt daher grundsätzlich, dass eine Speicherung der Daten über eine technisch notwendige Zwischenspeicherung oder über die Ausübung der Beaufsichtigung hinaus unzulässig ist. Eventuell zwischen gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Auf diesen sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten haben die Studierenden ein Recht. Die Prüfenden müssen die Studierenden über den Zweck und Umfang der Verarbeitung der persönlichen Daten der Studierenden informieren, wo notwendig ihre Einwilligung einholen und darüber Auskunft geben können, welche Daten wie und wo gespeichert sind. Die entsprechende Berücksichtigung der Datenschutzanforderungen im gesamten Prüfungsprozess, inkl. Verfahren zu Betroffenenrechten (siehe Art. 12 ff. DSGVO),ist unumgänglich beim Einsatz von IT für die Verarbeitung von persönlichen Daten".
(Quelle: Whitepaper Fernprüfungen an bayerischen Universitäten)
"Grundsätzlich sind alle Videokonferenzsysteme einsetzbar, die den lizenzrechtlichen, technischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen an der jeweiligen Universität entsprechen. Wichtige Kriterien aus datenschutzrechtlicher Perspektive sind die Vertraulichkeit der Inhalte sowie das Ausschließen von Aufzeichnungen. Zu den Kriterien aus Sicht der Informationssicherheit gehören zudem der Einsatz von Passworten sowie die Verschlüsselung.
Diese Rahmenbedingungen sind z.B. an der Technischen Universität durch Lizenznutzungsverträge teils global geregelt, teils aber auch nur für einzelne Organisationseinheiten überprüft und umgesetzt. So wird Zoom in allen Fakultäten der Technischen Universität München im Lehr- und Prüfungsbetrieb eingesetzt und zusätzlich BigBlueButton an den Fakultäten Mathematikund Informatik".
(Quelle: FAQ, Bayerisches Kompetezzentrum für Fernprüfungen)
"Die BayFEV zusammen mit der jeweiligen lokalen Prüfungsordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Durchführung von beaufsichtigten mündlichen Fernprüfungen dar. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich. Diese Prüfungen werden nicht aufgezeichnet. Diese Prüfungen werden auch nicht automatisiert videobeaufsichtigt.
Es wird sehr empfohlen, die Studierenden im Vorfeld versichern zu lassen, dass Sie die Prüfungsleistung selbstständig, nur mit den erlaubten Hilfsmitteln und ohne das Beisein Dritter erbringen".
(Quelle: FAQ, Bayerisches Kompetenzzentrum für Fernprüfungen)
"Vor der Anmeldung zur jeweiligen Fernprüfung werden die Modalitäten festgelegt. Dazu gehört, ob es sich um eine schriftliche oder mündliche Prüfung handelt, welche Hilfsmittel erlaubt sind und welche technischen Systeme (Prüfungsplattformen, Lernmanagementsysteme, Videokonferenzsysteme oder weitere Kommunikationssysteme oder technische Hilfsmittel) zum Einsatz kommen. Für die jeweiligen technischen Systeme sind die Informationspflichten bei der Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 bzw. Art. 14 DSGVO von den Betreibern zu dokumentieren.
Auch die BayFEV enthält konkrete Informationspflichten, die vor Durchführung der Fernprüfung erfüllt werden müssen. Gem. § 3 Abs. 2 BayFEV sind die Studierenden zu informieren über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, über die die technischen Anforderungen an die einzusetzenden Kommunikationseinrichtungen, die für die Prüfung zum Einsatz kommen (wie das Bestehen einer geeigneten Bild- und Tonübertragung und einer qualitativ ausreichenden Internetverbindung) und über die organisatorischen Bedingungen der Prüfung.
Diese Informationen können den Studierenden etwa per E-Mail zugesandt oder auf der Lernmanagementplattform zur Verfügung gestellt werden.
Die Lehrenden müssen bei der Festlegung der Modalitäten die von ihnen eingesetzten Systeme benennen, wodurch sie den Informationspflichten nachkommen. Den Studierenden ist die Möglichkeit zu geben, zum Beispiel anhand von Probefernprüfungen die jeweiligen Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Wird in begründeten Fällen ausnahmsweise vom Verbot der Aufzeichnung bei schriftlichen Fernprüfungen abgewichen, so ist den Informationspflichten für die informierte freiwillige Einwilligung nachzukommen".
(Quelle: FAQ, Bayerisches Kompetenzzentrum für Fernprüfungen)