Campus-Pauschale
Erhebung einer Campus-Pauschale bei Rechner-Neubeschaffungen
Bei der Bestellung von PCs oder Notebooks haben Sie auf dem jeweiligen Bestellschein die Option, die Standardinstallation Windows und Office auszuwählen.
Haben Sie sich für diese Option entschieden, wird Ihnen einmalig eine so genannte „Campus-Pauschale“ in Höhe von derzeit 205,00 € in Rechnung gestellt. Sie finden diese entsprechend zeitnah zu Ihrer Bestellung und unter dem Stichwort „Campus-Pauschal“ auf Ihrem Kontoauszug. Diese Pauschale wird nicht berechnet, wenn die Beschaffung aus zentralen Mitteln (81299/994807) erfolgt ist.
Die Campus-Pauschale stellt eine Umlage für zentral vorhandene Campuslizenzen dar und umfasst neben Windows Office auch Adobe Acrobat, den Virenschutz und andere Programme.
Sie erwerben mit der Pauschale ein für die gesamte Lebensdauer Ihres Gerätes gültiges Recht, die jeweils aktuellste Version dieser Programme zu nutzen.
Kann ich Campuslizenz-Software nutzen, wenn die Campuspauschale nicht entrichtet worden ist?
Wenn die Campuspauschale für einen Rechner nicht entrichtet worden ist, weil dieser z:B. nicht über das Rechenzentrum beschafft oder sich gegen eine Standardinstallation entschieden worden ist,
kann Software aus den Campuslizenzen der Universität (z.B. Microsoft Windows, Microsoft Office, Adobe Acrobat Pro) nur genutzt werden wenn die Campuspauschale nachgebucht wird.
Wenn es sich bei dem betreffenden Rechner um einen Mac handelt, kann die Campuspauschale entweder komplett (Wenn Microsoft Windows und die weitere Software benötigt werden) oder teilweise (wenn kein Microsoft Windows benötigt wird) berechnet werden. Die teilweise Berechnng erfolgt mit 102,50€.
Hinweis: Wurde der betreffende Rechner aus zentralen Mitteln (81299/994807) beschafft, wird eine kostenfreie Lizenz ausgestellt und die Campuslizenz-Software kann ohne weitere Berechnung genutzt werden.