Bestellung von Software
Wer darf Software bestellen?
Der Erwerb von Lizenzen für die Nutzung von Software kann beim IT-Service nur von Lehrstühlen und Institutionen der Universität erfolgen, die einen Verrechnungsetat besitzen.
Programme für den Privatgebrauch können grundsätzlich nicht über den IT-Service bezogen werden. Ebenso ist es für Studierende nicht möglich, Software über den IT-Service zu bestellen (Ausnahme: Sonderkonditionen für Studierende und Beschäftigte).
Was muss die Bestellung enthalten?
Die Bestellung von Software muss schriftlich erfolgen. Senden Sie bitte eine formlose Bestellung, am besten per E-Mail, an die Softwarebeschaffung im IT-Service der Universität Bamberg.
Die Finanzierung der Bestellung muss vorab vom Besteller mit der/dem Kostenstellenverantwortlichen abgeklärt werden.
Sollten Sie eine Kopie der Rechnung benötigen, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bestellung an (bitte nur wenn wirklich benötigt).
Bitte beachten Sie bezüglich des Einsatzes der Softwarelizenzen die Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssystem(272.8 KB).
Inhalt der Bestellung:
- Bezeichnung der Software (Hersteller, Name, Version)
- Angabe auf welchem Betriebssystem die Software installiert werden soll
- Kurzbeschreibung der geplanten Nutzung inkl. Angabe ob die Software ausschließlich für nichtkommerzielle Forschung/Lehre/Verwaltung innerhalb der Unviersität oder auch für kommerzielle Nutzungen eingesetzt wird
- Besteht Klärungsbedarf gemäß Datenschutz-Grundverordnung (eine Übersicht mit zu beachtenden Punkten finden Sie hier)?
- Ist mit der Software/dem Dienst grundsätzlich eine Verhaltens- und Leistungskontrolle von Personen möglich?
- Finanzierung: Titelgruppe und Kostenstelle
- Ist die Verwendung der Mittel freigegeben? (z.B. liegt eine Freigabe bei Drittmitteln durch das Dittmittelreferat vor?)
- Org-Einheit auf die die Lizenz inventarisiert werden soll
- Endnutzer/in der Software
- Inv.Nr. des Gerätes auf dem die Software installiert werden soll
- ungefähr erwartete Kosten für die Beschaffung
- der/die Kostenstellenverantwortliche muss die Bestellung abgezeichnet haben
- oder im Falle einer Bestellung per E-Mail im CC erkenntlich sein