Zentral verwaltete Verteilergruppen
Zusammenfassung
- Zentral verwaltete Verteilergruppen eignen sich z. B. für den Versand organisatorischer Informationen einer Organisationseinheit.
- E-Mail-Empfänger (Mitglieder) werden automatisch über Daten aus dem Personalsystem oder der Studierendenkanzlei hinzugefügt oder entfernt.
- Mitgliedschaftstypen: ausschließlich Personen mit Nutzerkonto der Universität
Beitritt
Die Mitglieder werden anhand von vorgegebenen Filterkriterien ausschließlich durch das Identity- und Accessmanagement/Personalsystem automatisch zur Verteilergruppe hinzugefügt.
- Studierende: Studierende werden automatisch in folgende, zentral verwaltete Verteilergruppen eingetragen:
- Gruppe der immatrikulierten Studierenden (aktuelles und Folgesemester)
- Gruppe der immatrikulierten Studierenden je nach Zugehörigkeit zu einer Fakultät
- Gruppe der immatrikulierten Studierenden im ersten Semester
Eine Sendeberechtigung für diese Verteilergruppe kann nur der Vizepräsident der Lehre erteilen oder entziehen.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden automatisch in folgende zentral verwaltete Verteilergruppen eingetragen (Informationen über die Zuordnung zur Gruppe haupt- bzw. nebenberuflich):
- Gruppe aller Bediensteten: Alle Bediensteten aus Forschung und Lehre sowie der Verwaltung (wissenschaftstützendes Personal), die haupt- und nebenberuflich tätig sind
- Gruppe der hauptberuflich Bediensteten: Alle Bediensteten aus Forschung und Lehre sowie der Verwaltung (wissenschaftstützendes Personal)
- Gruppe der hauptberuflich, nicht wissenschaftlich Bediensteten: Alle Bediensteten der Verwaltung (wissenschaftstützendes Personal)
- Gruppe der hauptberuflich, wissenschaftlich Bediensteten: Alle Bediensteten aus Forschung und Lehre
- Gruppe der Professorinnen und Professoren
- Gruppe des wissenschaftlichen Mittelbaus: Alle hauptberuflich wissenschaftlich Bediensteten ohne Professorinnen und Professoren
- Gruppe der hauptberuflich Lehrenden
- Gruppe der nebenberuflich Lehrenden: Lehrbeauftragte (bis zu 26 Wochen nach Lehrauftragsende), Privatdozentinnen und -dozenten, Honorarprofessorinnen und -professoren sowie außerplanmäßige Professorinnen und Professoren
- Gruppe der nebenberuflich wissenschaftlichen Hilfskräfte
Eine Sendeberechtigung für diese Verteilergruppen kann nur die Leitung der Abteilung Personal erteilen und entziehen.
Austritt
Mitglieder werden über die Daten des Personalsystems und des Beschäftigungsverhältnisses automatisch entfernt.