Beitrittsgenehmigungspflichtige Verteilergruppen

Zusammenfassung

  • Beitrittsgenehmigungspflichtige Verteilergruppen eignen sich für den Informationsaustausch in geschlossenen Gruppen (z. B. bei Forschungsprojekten)
  • Mitgliedschaftstypen: Personen mit und ohne Nutzerkonto der Universität
  • Jede Person kann sich selbst als E-Mail-Empfänger (Mitglied) eintragen, es ist jedoch die Genehmigung einer verwaltungsberechtigten Person erforderlich.
  • Zudem besteht die Möglichkeit für verwaltungsberechtigte Personen externe E-Mail-Adressen hinzuzufügen, jedoch aber nicht zu entfernen.

Beitritt

Jede Person muss sich selbst als Mitglied in eine beitrittsgenehmigungspflichtige Verteilergruppe eintragen. Dies kann nicht durch eine andere Person geschehen.

Der Beitritt erfolgt über den Selfservice Verteilergruppe: Eigene Mitgliedschaften im IAM-Portal. Diesem  Eintragen muss eine verwaltungsberechtigte Person zustimmen. Die Verwaltungsberechtigten werden automatisch per E-Mail darüber informiert und aufgefordert, den Beitritt durch Aufruf eines Links zu genehmigen. Erst danach erhält das Mitglied die E-Mails, die an die Verteilergruppe gesendet werden.

Austritt

Alle Mitglieder können von sich aus ohne Genehmigung austreten. Im IAM-Portal der Universität finden Sie den Selfservice Verteilergruppe: Eigene Mitgliedschaften. Dort können Sie sich selbst aus einer Verteilergruppe austragen.

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IT-Support
Telefon: +49 951 863-1333
E-Mail: it-support(at)uni-bamberg.de