Weitergabe von Rechten und Pflichten
Im Falle eines Wechsels der Leitung einer Einrichtung gehen Rechte und Pflichten für das Kürzel sowie die, an das Kürzel gebundenen Datendienste (www-Seiten, E-Mail-Konten, Freigaben am Fileserver) automatisch an den jeweiligen Nachfolger über. Über die Nachfolge wird gemäß den geltenden hochschulrechtlichen Grundlagen durch die jeweiligen Gremien bzw. die Universitätsleitung entschieden.
Im Falle eines Wechsels der Zuständigkeit für eine Aufgabe, die nicht als Organisationseinheit oder als Projekt im Organisationsmanagement existiert bzw. des Ausscheidens des Antragstellers aus den Diensten der Universität, entscheidet ggf. die Universitätsleitung über die Weitergabe des Kürzels und/oder Rechte und Pflichten für das Kürzel sowie über die an das Kürzel gebundenen Datendienste und Daten.