Erasmus+ Mobilität zwischen Programm- und Partnerländern (KA171)
Mit zusätzlichen Mitteln wurden ab dem Projektjahr 2015 die Voraussetzungen für eine signifikante Erweiterung der bisherigen Studierenden- und Personalmobilität im Erasmus+ Programm geschaffen: Die Einführung der internationalen Dimension ermöglicht erstmals die Mobilität aus aller Welt in die Programmländer und umgekehrt.
Dieses Kapitel stellt die Unterschiede der neuen Förderlinie KA171 zu den Programmrichtlinien der Erasmus+ Mobilität zwischen Programmländern (KA131) dar. Im Wesentlichen sind die regulatorischen Vorgaben beider Förderlinien ähnlich. Sofern eine Änderung in diesem Kapitel nicht behandelt wird, gelten daher die Richtlinien der Erasmus+ Mobilität zwischen Programmländern (KA131).
Förderfähige Länder
Nur Hochschulen aus den Programmländern, wie die Otto-Friedrich-Universität Bamberg, können Mobilitätsprojekte der KA171 zwischen Programm- und Partnerländern beantragen und die finanzielle Unterstützung für die Entsendung und die Aufnahme von Teilnehmern verwalten. Antragsberechtigt sind jene Hochschulen aus Programmländern, die im Besitz einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) sind, Hochschulen aus Partnerländern können keinen Mobilitätsantrag stellen.
Aktuell hat die Universität Bamberg Projekte für eine Kooperation mit den folgenden Partnerländern von der EU bewilligt bekommen:
Ukraine | Marokko | Côte d’Ivoire |
Ivan Franko National University of Lviv Ukranian Catholic University Lviv Taras Shevchenko National University of Kyiv Kyiv National University of Trade and Economics Im Rahmen der Kooperation mit der Ukraine können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS (nur nach Deutschland)STA STT | Université Mohammed V de Rabat Rabat Business School - Université Internationale de Rabat
Im Rahmen der Kooperation mit Marokko können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: | Université Félix Houphouët-Boigny, Abidjan (ehem. Université de Cocody) Institut National Polytechnique Félix Houphouët-Boigny, Yamoussoukro Université Alassane Ouattara, Bouaké Im Rahmen der Kooperation mit Côte d’Ivoire können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden: SMS (nur nach Deutschland)STA STT |
Fördersätze Studierendenmobilität (SMS)
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Ukraine, Marokko, Cote d´Ivore | Deutschland | 900 Euro pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Für Bewerbungen für einen Aufenthalt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erhalten die ausländischen Partneruniversitäten jeweils spezielle Ausschreibungen.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA171 für Studierende finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD
Fördersätze Dozenten- und Personalmobilität (STA und STT)
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland | Ukraine, Marokko oder Côte d’Ivore | 190 Euro pro Tag | 133 Euro pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommt eine einmalige Fahrtkostenzulage in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Bewerbungen können fortlaufend bei dem zuständigen Projektkoordinator Dr. Andreas Weihe (E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de; tel. ++49 (0)951-863-1048) eingereicht werden.
Die jeweils aktuellen Informationen zur Erasmus KA171 für Dozenten und Verwaltungspersonal finden Sie auf der entsprechenden Website der Nationalen Erasmus+ Agentur des DAAD
eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-hochschulpersonal/de/