Auslage in den Dekanaten und elektronische Auslage
Auslage in den Dekanaten
Nach Eingang der Dissertationsgutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten für einen Zeitraum von zwei Wochen im Dekanat der Fakultät ausgelegt, der die Betreuerin bzw. der Betreuer angehört. Zur Einsicht berechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG sowie die entpflichteten Professoren und Professorinnen und alle Mitglieder des Promotionsausschusses der Fakultäten Humanwissenschaften sowie Geistes- und Kulturwissensschaften.
Die Einsichtnahme ist während der Geschäftszeiten der Dekanate der jeweiligen Fakultät möglich.
Elektronische Auslage
Seit dem Sommersemester 2019 besteht zusätzlich zur Auslage in den Dekanaten die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme. Diese bedarf der vorherigen Einwilligung der Promotionskandidaten/innen sowie deren Gutachter/innen. Ob die zusätzliche Möglichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten über die Auslagemitteilung bekannt gemacht.
Informationen zur elektronischen Auslage finden Sie hier.