Auslage in den Dekanaten und elektronische Auslage
Seit dem Sommersemester 2019 besteht zusätzlich zur Auslage der Dissertation und ihrer Gutachten in den Dekanaten die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme. Diese bedarf der vorherigen Einwilligung der Promotionskandidaten/innen sowie deren Gutachter/innen. Ob die zusätzliche Möglichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten über die Auslagemitteilung bekannt gemacht.
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