Zulassung zum Promotionsverfahren
Beantragung der Zulassung
Für den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren sind folgende Unterlagen nötig:
- Formular Zulassungsgesuch(238.3 KB)
- Nachweis über die geforderte Vorbildung gemäß § 4 (1) 1 (Hochschulreife, d.h. Abiturzeugnis) in einfacher Kopie
- Studienverlaufsbescheinigung (erhältlich in der Studierendenkanzlei)
- Prüfungszeugnisse und sonstige Nachweise gemäß § 4 (1) 2, 3 sowie (2) in beglaubigter Kopie oder einfacher Kopie unter Vorlage des Originals
- Tabellarischer Lebenslauf, der Aufschluss über den Bildungsgang gibt
- Amtliches Führungszeugnis, falls Sie sich nicht in einem öffentlichen Amt befinden (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
- Betreuungsvereinbarung mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Dissertation oder Betreuungszusage der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation
- Datenerhebung für das Hochschulstatistikgesetz(1.2 MB) (Rechtsgrundlage zur Erhebung(177.8 KB))
Für Antragsteller:innen mit ausländischem Hochschulabschluss sind zusätzlich diese Unterlagen nötig:
- Antrag(135.7 KB) auf Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses
- Admission Letter oder Äquivalenzgutachten aus dem Welcome Center
- Falls das Zeugnis über den Hochschulabschluss nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt ist, jeweils eine, von einem vereidigten Übersetzer gefertigte, entsprechende Übersetzung.
Informationen zur Erhebung von Daten (DSGVO) (51.6 KB, 2 Seiten)