Publikation

Haben Sie die Disputation erfolgreich absolviert, ist der nächste Schritt die Suche nach einer Publikationsmöglichkeit. Hier bieten sich insgesamt drei unterschiedliche Varianten an (§ 15 (2) PromO). Bitte beachten Sie dabei die Publikationsfrist von zunächst zwei, spätestens jedoch vier Jahren. Zunächst müssen die beiden Gutachter:innen bestätigen, dass sie die Dissertation in der vorliegenden Form für druckfertig halten bzw. dass die gestellten Auflagen erfüllt wurden (Bestätigung der Druckfertigkeit)(64.5 KB). Liegen die beiden Bestätigungen über die Druckferitigkeit vor, erteilt der:die Vorsitzende des Promotionsausschusses die Druckerlaubnis, erst dann darf die Drucklegung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die Gutachter:innen mit der Druckfertigkeit auch ihr Einverständnis zum Titel, unter dem Ihre Dissertation publiziert werden wird, geben.