Prüfungsverfahren
Nach Einreichung benennt der:die Vorsitzende des Promotionsausschusses die Gutachter:innen Ihrer Dissertation sowie Prüfer:innen und den:die Vorsitzende Ihrer Prüfungskommission. Bei Erfüllung aller Formalia werden Sie zum Prüfungsverfahren zugelassen. Häufig macht die Begutachtung den zeitlich größten Teil des Prüfungsverfahrens aus. Für die Begutachtung wird den entsprechenden Professor:innen eine empfohlene Frist von drei Monaten ab Zulassung zum Prüfungsverfahren mitgeteilt.
Sobald die Gutachten im Promotionsbüro angekommen sind, liegt die Dissertation zusammen mit den Gutachten während der Vorlesungszeit für volle vierzehn Tage zur Einsichtnahme durch die hauptberuflich tätigen Hochschullehrer:innen aus. Wird hier kein Einspruch erhoben, gilt die Dissertation als angenommen, und Sie erhalten darüber eine Benachrichtigung. Spätestens nach Eingang der Gutachten sollten Sie im Einvernehmen mit Ihren Prüfer:innen den Prüfungstermin (während der Vorlesungszeit), einen geeigneten Raum sowie eine:n Protokollant:in für Ihre Disputation benennen und dem Promotionsbüro möglichst frühzeitig mitteilen.
Den Abschluss des Prüfungsverfahrens bildet die mündliche Prüfung. Bitte beachten Sie zur Planung der Disputation unseren Leitfaden(263.2 KB). Mindestens eine Woche vor dem anvisierten Disputationstermin werden Sie selbst, alle Mitglieder der Prüfungskommission und die protokollführende Person zur Prüfung eingelanden.
Nach Ablegen der mündlichen Prüfung erhalten Sie einen Zwischenbescheid, der die Feststellung über das Bestehen der Prüfung sowie die Gesamtnote und die Noten der Dissertation und der mündlichen Prüfung enthält.