Führen des Titels Dr. phil.
Der letzte Abschnitt des Promotionsverfahrens besteht aus der Ablieferung der Pflichtexemplare an die Hochschulbibliothek, die den Weg frei macht für die Ausstellung der Promotionsurkunde. Der Titel darf vor Aushändigung der Promotionsurkunde nicht geführt werden, die vorzeitige Aushändigung der Urkunde kann jedoch beim Promotionsausschuss beantragt werden (§ 16(3)).