Erste Schritte
Nachdem Sie eine:n Betreuer:in für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben und ein Betreuungsverhältnis vereinbart wurde, sollte beim Promotionsausschuss die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren wird in der Regel zu Beginn der Arbeit an der Dissertation mit den zugehörigen Unterlagen (Beantragung der Zulassung) im Promotionsbüro eingereicht. Die Zulassung setzt voraus, dass der:die Bewerber:in die Voraussetzungen zur Promotion gemäß § 4 der Promotionsordnung erfüllt (Zulassungsvoraussetzungen).
Neben dem Promotionsausschuss, der gewissermaßen die formalen Voraussetzungen prüft, gibt es weitere Anlaufstellen für Doktorand:innen.