Einreichung der Dissertation
Wenn Sie die Dissertation fertiggestellt haben und der:die Betreuuer:in das Einverständnis zur Einreichung gegeben hat, wird die Dissertation in drei gleichlautenden Exemplaren sowie zusätzlich drei elektronischen Datenträgern mit jeweils identischen Inhalten zusammen mit dem Formular Einreichung der Dissertation(320.1 KB) im Promotionsbüro abgegeben. Informationen zur Erhebung von Daten finden Sie hier (DSGVO(51.6 KB, 2 Seiten)).
Auf dem Formular geben Sie die gewünschten Gutachter:innen der Dissertation und Prüfer:innen in der mündlichen Prüfung an. Diese wird gemäß § 12 (2) in Form einer Disputation durchgeführt.
Es ist unbedingt nötig, schon im Vorfeld mit den gewünschten Prüfer:innen Kontakt aufzunehmen und ihre Bereitschaft zur Abnahme der Prüfung zu erfragen. Für die Disputation ist es notwendig, dass entweder der:die 1. weitere Prüfer:in (in der Regel der:die zweite Gutachter:in der Dissertation) oder der:die 2. weitere Prüfer:in aus einer anderen Fächergruppe (s. Anlage 1 PromO) als die betreuende Person stammt.