Einreichung der Dissertation

Wenn Sie die Dissertation fertiggestellt haben und der:die Betreuuer:in das Einverständnis zur Einreichung gegeben hat, wird die Dissertation in drei gleichlautenden Exemplaren sowie zusätzlich drei elektronischen Datenträgern mit jeweils identischen Inhalten zusammen mit dem Formular  Einreichung der Dissertation(320.1 KB) im Promotionsbüro abgegeben. Informationen zur Erhebung von Daten finden Sie hier (DSGVO(51.6 KB, 2 Seiten)).

Auf dem Formular geben Sie die gewünschten Gutachter:innen der Dissertation und Prüfer:innen in der mündlichen Prüfung an. Diese wird gemäß § 12 (2) in Form einer Disputation durchgeführt.

Es ist unbedingt nötig, schon im Vorfeld mit den gewünschten Prüfer:innen Kontakt aufzunehmen und ihre Bereitschaft zur Abnahme der Prüfung zu erfragen. Für die Disputation ist es notwendig, dass entweder der:die 1. weitere Prüfer:in (in der Regel der:die zweite Gutachter:in der Dissertation) oder der:die 2. weitere Prüfer:in aus einer anderen Fächergruppe (s. Anlage 1 PromO) als die betreuende Person stammt.

Formale Vorgaben für Ihre Dissertation

Hinweise für Promovierende mit Dissertationen in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch

Hat der Promotionsausschuss gemäß § 8 (8) 2 eine Ausnahme von dem Erfordernis gewährt, die Dissertation in deutscher oder englischer Sprache abzufassen, ist der einzureichenden Arbeit gemäß § 8 (8) 3 eine ausführliche Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache beizufügen. Die Zusammenfassung muss formal alle Teile der Arbeit umfassen und die Hauptinhalte und Hauptergebnisse der Studie wiedergeben. Die Zusammenfassung ist im Inhaltsverzeichnis zu erwähnen und als eigener Abschnitt bzw. eigenes Kapitel in die Dissertation einzubinden. Dies gilt für die zur Begutachtung und Auslage zu verfertigenden Exemplare. Bei der Publikation der Dissertation können andere Regelungen getroffen werden.

Bitte besprechen Sie die Frage der Gestaltung und des Umfangs der Zusammenfassung frühzeitig mit dem/der Betreuer:in.