Neben der notwendigen allgemeinen Hochschulreife sollten Sie für ein erfolgreiches Studium zusätzlich über gesicherte Kenntnisse der englischen Sprache sowie einer weiteren modernen Sprache oder Lateinkenntnisse verfügen. Die Erweiterung der eigenen Fremdsprachenkenntnisse wird allen Studierenden herzlich empfohlen.
Die Einschreibung in das Studiums des Faches Geschichte, die in der Regel im Winter- und Sommersemester möglich ist, erfolgt bei der Studierendenkanzlei. Das Studium des Faches Geschichte im Lehramt an Gymnasien, Realschulen und Mittelschulen ist zulassungsfrei. Für das Lehramt an Grundschulen besteht eine Zulassungsbeschränkung.
Spätestens bei der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen müssen im Unterrichtsfach Geschichte folgende von der LPO I geforderte Sprachkenntnisse nachgewiesen sein:
- Lehramt an Gymnasien (§ 67): Gesicherte Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein (auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens)
- Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen (§ 48): Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auf dem Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens)