Bayerische Landesgeschichte als Querschnittssektor
Die Aufgabe, die Landesgeschichte in Forschung und Lehre zu vertreten, ist somit eine gemeinsame Querschnittsaufgabe aller Lehrstühle und Professuren des Instituts für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie, insbesondere der Lehrstühle für Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte und Neueste Geschichte, jedoch werden auch in den anderen Teilbereichen (insbesondere in der Wirtschafts- und Innovationsgeschichte und in der Didaktik der Geschichte) immer wieder Themen von landesgeschichtlicher Bedeutung behandelt. Ebenso bietet das Institut für Fränkische Landesgeschichte regelmäßig landesgeschichtliche Lehrveranstaltungen an.
Das Studium von Inhalten der Bayerischen Landesgeschichte ist für alle Studiengänge des Faches Geschichte möglich. Im Bachelor- und Masterstudiengang, wo Landesgeschichte nicht verpflichtend festgeschrieben ist, wenden sich Studierende mit landeshistorischen Interessen bitte an den Lehrstuhl bzw. die Professur, in deren Bereich ihr Interessenschwerpunkt fällt.
Im Lehramtsstudium von Inhalten der Bayerischen Landesgeschichte nach LPO I (2008) setzt das Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie die Forderungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus nach Bayerischer Landesgeschichte explizit in seine Modulordnung um. Studierende aller Schularten müssen im Unterrichtsfach Geschichte eine verpflichtende Mindestpunktzahl (je nach Schulart zwischen 7 LP und 14 LP) in Bayerischer Landesgeschichte nachweisen: Dies findet sich – je nach Studienbeginn – z.T. in eigenen Modulen "Bayerische Landesgeschichte", z.T. im sog. Lehramtsmodul wieder; im Didaktikfach Mittelschule ist im Rahmen des sog. Lehramtsmoduls eine freiwillige Belegung möglich.
Eine Mindestzahl von explizit hierfür ausgewiesenen landesgeschichtlichen Lehrveranstaltungen wird in jedem Semester von den o.g. Lehrstühlen und Professuren angeboten. Für alle Lehrveranstaltungen ist den Lehrveranstaltungsankündigungen zu entnehmen, ob und unter welchen Bedingungen ein landesgeschichtlicher Leistungsnachweis erworben werden kann.