Scheinformular
Grundsätzlich gilt, dass auf Vorgabe der Universitätsleitung nur noch in absoluten Ausnahmefällen Papierscheine ausgestellt werden sollen. Dies könnte ausnahmsweise z.B. der Fall sein, wenn ein BA-Studierender - sozusagen vorauseilend, aber abgestimmt mit der jeweiligen Dozentin bzw. dem Dozenten der Lehrveranstaltung - bereits Veranstaltungen für den Master-Studiengang belegen möchte, dies vom FlexNow-System aber offiziell nicht zugelassen wird, da vor Abschluss des BA-Studiengangs noch keine offizielle Einschreibung für den künftigen Studiengang vorliegen kann.
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