Studienberatung im Fach Geschichte (Lehramt)

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1. Zuständigkeit:
Für die Beratung der Studierenden im Lehramt Geschichte (alle Schularten) ist Herr Prof. Dr. Freyberger  zuständig. Bitte senden Sie ihm Ihr Anliegen im ersten Schritt per E-Mail.


2. Studienbeginn im Lehramt Geschichte (formeller Studienbeginn oder Wechsel ins Unterrichts-/Didaktikfach Geschichte):
Am Vorabend des Beginns eines Semesters veranstaltet die Universität Bamberg traditionell die sog. Erstsemestereinführungstage. Für Studierende des Lehramts Geschichte gibt es im WS 2024/25 ein entsprechendes Angebot (Basisveranstaltung plus Tutorium).


3. Sog. Kohortenbindung:
Das Fach Geschichte hat im Lehramtsstudium, dessen modulare Vorgaben Sie im Modulhandbuch Lehramtsstudiengänge ("Studienbeginn ab SoSe 2014") finden, eine neue Studien- und Prüfungsordnung, gültig ab WS 2022/23, eingeführt. Bitte beachten Sie dies daraus folgenden Notwendigkeiten für die sog. Studienkohorten. Grundsätzlich zu unterscheiden sind dabei drei unterschiedliche Konstellationen:
a) Studierende mit Unterrichts- oder Didaktikfach Geschichte, die im WS 2022/23 ihr Gesamtstudium aufgenommen haben bzw. aus einem anderen Studiengang bzw. Unterrichtsfach oder von einer anderen Hochschule an die Universität Bamberg gewechselt sind, studieren nach der neuen Studien- und Prüfungsordnung.
b) Studierende, die das Studium des Unterrichtsfaches Geschichte vor dem WS 2022/23 begonnen haben, richten sich weiterhin nach der Studien- und Prüfungsordnung, die im SoSe 2022 gültig war.
c) Spezialfall: Studierende mit Didaktikfach Geschichte Grund- bzw. Mittelschule (Studienbeginn vor WS 2022/23): Sofern das Basismodul Didaktik der Geschichte vor dem WS 2022/23 bereits begonnen ist (d.h. wenn ein formaler FlexNow-Eintrag zur Modulprüfungsleistung oder zur Belegung vorliegt), gilt weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung des SoSe 2022 (sog. Vertrauensschutz). Sofern das Basismodul Didaktik der Geschichte ab WS 2022/23 komplett neu begonnen wird, gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung (Relevanz nicht des Studien-, sondern des Modulbeginns).

Bitte beachten Sie folgenden Rechtsgrundsatz des Lehramtsstudiums: Ein freiwilliger Wechsel aus der alten in die neue Studien- und Prüfungsordnung ist in regulärer Studienkonstellation in keinem Falle möglich! Lediglich bei Wechsel der Schulart bzw. des Unterichtsfaches fallen Studierende automatisch in die jeweils aktuellste Studien- und Prüfungsordnung; bitte beachten Sie dabei die Rahmenbedingungen der Anerkennung von Vorleistungen, für die der Prüfungsausschuss Lehramt abschließend zuständig ist.


4. Modulares:
a) Sog. Pflichtbelegung Bayerische Landesgeschichte:

Gemäß Vorgaben der LPO I müssen Studierende je nach Schulartformat ein Mindestmaß an Leistungspunkten (LP = ECTS) in Bayerischer Landesgeschichte erwerben. Da die Universität hierfür über keine eigene Professur verfügt, bieten die fachwissenschaftlichen Abteilungen in jedem Semester bestimmte Lehrveranstaltungen an, in denen dieser Erwerb möglich ist. Die jeweils aktuelle Liste finden Sie hier.

b) Sog. Wahlpflichtbereich (Lehramt Realschulen bzw. Gymnasien, 8 LP):
Der Wahlpflichtbereich, der sich auf die Summe beider Unterrichtsfächer des Studiums erstreckt, kann teilweise (3 oder 5 LP) oder komplett (3 + 5 LP) im Fach Geschichte erbracht werden. Siehe dazu in der Studien- und Prüfungsordnung die diversen Varianten von Wahlpflichtmodulen, die das Fach Geschichte generell anbietet.

c) Modulare Verwendbarkeit der Lehrveranstaltungen folgender Professuren im Rahmen der LPO-spezifischen Epocheneinteilung:
Geschichte und Kultur der Spätantike: gesamtes Spektrum des Altertums
Wirtschafts- und Sozialgeschichte mit dem Schwerpunkt Arbeit und Bildung: in der Regel - je nach thematischer Perspektive der Lehrveranstaltung - Neuere oder Neueste Geschichte
Digitale Geschichtswissenschaften:in der Regel - je nach thematischer Perspektive der Lehrveranstaltung - Neuere oder Neueste Geschichte
Historische Grundwissenschaften: in der Regel Mittelalter


5. Erstes Statsexamen im Fach Geschichte:
a) Prüfungsteile:

Gemäß Vorgaben der LPO I sind im nicht vertieften (Grund-, MIttel- und Realschule) bzw. vertieften Unterrichtsfach (Gymnasium) jeweils drei schriftliche Prüfungen zu absolvieren (siehe in der LPO I jeweils unter 3. "Prüfungsteile"); dies gilt auch, wenn Geschichte als sog. Erweiterungsfach gewählt ist. Im Didaktikfach Geschichte (Mittelschule) ist nur die schriftliche Prüfung in Didaktik der Geschichte zu absolvieren.

b) Schriftliche Hausarbeit (sog. Zulassungsarbeit) im Fach Geschichte:
Diese kann in allen Fachteilen verfasst werden, bitte erfragen Sie hier jeweils die korrekturberechtigten Personen. Die Arbeit ist, anders als im Bachelor- und Masterstudiengang, nicht offiziell anzumelden, sondern zu einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel ca. sechs Monate vor Ablegung des Ersten Staatsexamens) bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abzugeben. Entsprechende Formulare dazu finden Sie auf der Internetseite des Prüfungsamts.

c) Vorbereitung im Studium:
Einige Teilfächer (Mittelalterliche Geschichte, Neueste Geschichte mit Schwerpunkt Bayerische Geschichte, Didaktik der Geschichte) bieten regelmäßig Examensvorbereitungskurse an. Diese sind - anders als in manchen anderen Fächern - modular nicht verpflichtend eingebunden, sondern beruhen auf freiwilliger, intrinsisch motivierter Teilnahme. Beachten Sie hier jeweils das aktuelle Angebot in UnivIS.